Förderprogramme
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in Bayern
Der Freistaat Bayern bezuschusst über den BLSV Bau, Sanierung und Erwerb vereinseigener Sportanlagen. Kleinanträge bis 250.000 Euro erhalten 25 Prozent Zuschuss, Regelanträge ab 250.000 Euro zusätzlich ein Darlehen von 10 Prozent. Durch Zuschlaege für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, bei Katastrophenschäden bis zu 50 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Baufreibescheinigung begonnen werden.
Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland
Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.
Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)
Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.
Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)
Bayern fördert im Rahmen des KULAP sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung werden bis zu 1.300 Euro je Hektar gezahlt, für die Beibehaltung bis zu 1.000 Euro je Hektar, jeweils gestaffelt nach Nutzungsart. Voraussetzung ist die gesamtbetriebliche Umstellung nach der EU-Ökoverordnung und ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Beantragt wird über iBALIS im Antragszeitraum vom 14. Januar bis 24. Februar 2026.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.
Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Hessen
Hessen zahlt eine jährliche Prämie für die Zucht und Haltung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen. Sie beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder Pferd, 60 Euro je Schwein und 30 Euro je Schaf oder Ziege, für Vatertiere wie Bullen, Hengste, Boecke und Eber gelten je nach Tierart Saetze zwischen 30 und 200 Euro. Förderfähig sind 26 heimische Rassen aus den Bereichen Zweinutzung und Fleischproduktion, Milchproduktion sowie weitere Nutzungstypen wie Kaltblutpferde. Die Förderdauer beträgt fuenf Jahre, Antragsteller sind Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebssitz in Hessen.
Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg
Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.
Förderung inklusiver Kulturprojekte Hamburg
Hamburg fördert Kulturprojekte, die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt einbeziehen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. November. Förderbeträge werden auf der Übersichtsseite nicht genannt.
Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.
Förderung kommunaler Sportstättenbau (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Zuschuss für Bau und Sanierung kommunaler Sporthallen, Sportaußenanlagen wie Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie vergleichbarer Räume. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und beträgt bei Neubauten in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für 2026 stellt das Land rund 23,4 Millionen Euro für 164 Maßnahmen bereit.
Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.
Förderung politischer Jugend- und Erwachsenenbildung über die AKSB
Die AKSB ist Zentralstelle für die katholisch-sozialen Bildungswerke und leitet öffentliche Mittel an ihre Mitgliedseinrichtungen weiter. Sie hat drei Förderbereiche: politische Kinder- und Jugendbildung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes, politische Erwachsenenbildung über die Bundeszentrale für politische Bildung und internationale politische Bildung. Der dritte Bereich umfasst Jugendaustausche und entwicklungspolitische Bildung, unter anderem über das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung des BMZ. Antragstellung läuft über die Mitgliedseinrichtungen und die Geschäftsstelle in Bonn.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.
Förderung sorbischer und wendischer Projekte in Brandenburg
Brandenburg fördert Projekte mit Bezug zur sorbischen und wendischen Sprache und Kultur. Die Mindestförderung beträgt 2.500 Euro, eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Antragsberechtigt sind Vereine, Einrichtungen und Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet und darueber hinaus. Das Projekt muss einen klaren Bezug zur sorbischen oder wendischen Sprache haben.
Förderung sozialer Projekte der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt die Zweckerträge aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie an soziale Projekte in ganz Deutschland. Gefördert werden freie und verbandlich organisierte gemeinnützige Träger mit Projektlaufzeiten von bis zu drei Jahren, bei Quartiersprojekten ist eine Verlaengerung um zwei Jahre möglich. Förderfähig sind Personal-, Honorar- und Sachkosten. Schwerpunkte sind selbstbestimmtes Altern, Quartier und Nachbarschaft, gesellschaftliche Teilhabe und Zukunftschancen.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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