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Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II

Jobcenter gemeinsam mit dem Jugendamt · bundesweit

Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend beantragbar

Für wen ist das

PrivatpersonenStudierende

Was du erfüllen musst

  • Person unter 25 Jahren
  • Erhebliche individuelle Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung, Arbeit oder Sozialleistungen
  • Leistungsberechtigung nach dem SGB II ist zumindest wahrscheinlich
  • Der Träger der Maßnahme muss nach dem Fünften Kapitel des SGB III zugelassen sein

Kombinierbar mit

Die Förderung ist auch ohne förmlichen Antrag möglich und schließt andere Leistungen der Jugendhilfe nicht aus. Sie soll gerade dann greifen, wenn reguläre Aktivierungsmaßnahmen noch nicht erreichbar sind.

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