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Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt

- für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 90 Prozent
Frist
Stichtage 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., letzter Stichtag 31.12…

Zur Frist: Stichtage 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., letzter Stichtag 31.12.2027; Mobilitätspläne 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. bis 15.02.2028

Antrag für Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 17 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

KommunenUnternehmenVereine

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen, Stiftungen und Verbände
  • Vorhaben in Sachsen-Anhalt in einer Stadt oder deren Pendlerraum
  • Investive Maßnahme oder Mobilitätskonzept
  • Antragstellung beim Landesverwaltungsamt

Was du dafür brauchst

26 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Ergänzend zu Bundesprogrammen wie Stadt und Land sowie zur ELER--Förderung
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Zur Diskussion

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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Wer kann Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen, Stiftungen und Verbände

Wie viel Geld gibt es bei Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Stichtage 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., letzter Stichtag 31.12.2027; Mobilitätspläne 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. bis 15.02.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zu Bundesprogrammen wie Stadt und Land sowie zur ELER-LEADER-Förderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-st, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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