Förderung sozialer Projekte der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie · bundesweit
Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten sozialer Projekte. Eine feste Höchstsumme ist nicht veröffentlicht, die Förderhöhe richtet sich nach dem begründeten Personalbedarf. Schwerpunkte sind Quartiersarbeit, Kinder und Jugend, Familie, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie soziale Digitalisierung. Hinweis: Fördersatz, Laufzeit und Eigenmittelquote konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden, die genannten Werte sind vor einer Bewerbung in der aktuellen Förderrichtlinie zu prüfen.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Freie oder verbandlich organisierte gemeinnützige Träger; vorherige Organisationsprüfung erforderlich
- Gemeinnützigkeitsnachweis, Registerauszug nicht älter als sechs Monate und Satzung ohne generelle Befreiung von Paragraf 181 BGB
- Eigenmittel zwischen 10 und 20 Prozent je nach Förderangebot
- Stellungnahme der Kommune mit Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln
- Bewerbung ausschließlich über das Förderportal der Stiftung
Kombinierbar mit
Kombination mit öffentlichen Mitteln möglich, Negativbescheid der Kommune ist Bewerbungsvoraussetzung
Erfahrungen anderer
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Erste Frage stellenOb du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.
Quelle und Stand
Angaben nach vereine, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleDiese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.
Passt auch dazu
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.