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Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
Förderprogramm Lastenrad der Gemeinde Leutenbach
Die Gemeinde Leutenbach fördert die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Mit einem Lastenrad lassen sich Einkäufe erledigen oder Kinder transportieren, was Klimaschutz und Gesundheit zugutekommt. Der Ablauf ist dreistufig: erst beantragen, dann kaufen, dann den Zuschuss erhalten. Antrag, Auszahlungsantrag und Förderrichtlinie stehen auf der Gemeindeseite bereit.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden (Aller)
Verden fördert seit dem 1. Januar 2021 unter dem Motto Klimaschutz durch Radverkehr die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektromotor sowie von Fahrradanhängern, neu oder gebraucht. Ein neues Lastenrad wird mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, ein gebrauchtes mit 35 Prozent, jeweils bis maximal 1.200 Euro. Förderfähig ist auch Zubehör wie Verdeck, Gepäckträger, Transportkiste, Motorisierung, Zusatzakku und Bremsen. Anträge sind wieder möglich.
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)
Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.
Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)
Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Förderprogramm On-Demand-Verkehre
Mit dem Programm werden kommunale Aufgabenträger bei Einrichtung und Betrieb flexibler, bedarfsorientierter On-Demand-Angebote unterstützt, etwa Linienbedarfsverkehre nach Paragraf 44 PBefG. Damit sollen Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Die geförderten Verkehre müssen auf ein Ober- oder Mittelzentrum ausgerichtet und eng mit dem Schienenpersonennahverkehr, der Stadt- oder Straßenbahn oder einer Regiobuslinie verzahnt sein. Die Förderung läuft als abschmelzende Anteilsfinanzierung über maximal fünf Jahre, die Höchstsumme beträgt zwei Millionen Euro.
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.
Förderprogramm REAG/GARP zur freiwilligen Rückkehr
Das humanitäre Förderprogramm REAG/GARP unterstützt Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Bund und Länder legen jährlich gemeinsam den Umfang der Ausreisehilfen fest; die jeweils gültigen Förderleistungen stehen im REAG/GARP-Informationsblatt auf dem Portal Returning from Germany. Das BAMF organisiert und betreut die Ausreise. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge nehmen Kommunal- und Landesbehörden, Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und zentrale Rückkehrberatungsstellen entgegen.
Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)
Baden-Württemberg fördert Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, mit dem Klimabonus für besonders klimawirksame Vorhaben bis zu 75 Prozent. Fahrradabstellanlagen sowie Sitzmöblierung und Sanitäranlagen des Fußverkehrs werden pauschaliert als Festbetrag gefördert. Grundlage ist die VwV-LGVFG in der Fassung vom 21. Februar 2025.
Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen
Bremen fördert die Entsiegelung privater Flächen, damit Regenwasser wieder versickern kann und die Kanalisation entlastet wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro und maximal 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Die entsiegelte Fläche muss größer als 20 Quadratmeter sein und darf innerhalb von zehn Jahren nicht neu versiegelt werden. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen.
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (früher De-minimis) im Gueterkraftverkehr
Das BALM fördert Unternehmen des Gueterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit umsetzen. Das Programm hiess bis 2023 De-minimis und läuft seit 2024 unter dem Namen Umweltschutz und Sicherheit. Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderperioden mit einem eigenen Antragszeitraum, nicht laufend. In der Förderperiode 2026 beginnt die Antragsfrist am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026, eine Antragstellung ist also derzeit noch möglich. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderprogramm Wasserkraftanlagen Bayern
Zuschuss für die umweltverträgliche Modernisierung, den Ausbau, die Sanierung und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm läuft seit 1. Oktober 2021 und richtet sich an Anlagenbetreiber. Ziel ist mehr regenerative Stromerzeugung bei verbesserter Gewässerökologie.
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Landesprogramm für Investitionen in eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit vier Bausteinen. ZEIS-Wärme fördert Wärmenetze, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Abwärme und Wärmespeicher mit bis zu 20 Prozent und maximal 5 Millionen Euro. ZEIS-Beleuchtung unterstützt LED-Straßenbeleuchtung, ZEIS-Sektorenkopplung kommunale Modellprojekte mit bis zu 30 Prozent, ZEIS-Durchführbarkeitsstudie Vorstudien mit bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Dachbegrünung
Duisburg unterstützt Dachbegrünungen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme. Sowohl die Ausführung durch eine Fachfirma als auch die Umsetzung in Eigenleistung ist möglich. Begrünte Daecher entlasten das Kanalsystem bei Starkregen, senken die Umgebungstemperatur und fördern die Artenvielfalt. Der Antrag muss vor der Umsetzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg gestellt werden, nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung
Duisburg fördert die Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen mit anschließender naturnaher Begrünung durch heimische Pflanzen. Bei Eigenleistung werden Material- und Entsorgungskosten mit bis zu 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche erstattet, bei Beauftragung einer Fachfirma 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Grundstück. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der Regenagentur zu stellen.
Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung in der Region Hannover
Die Region Hannover bezuschusst professionell ausgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, steigt der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro. Professionelle Dachbegrünungen werden mit einem Drittel der förderfähigen Kosten gefördert, in Kombination mit Photovoltaik mit 50 Prozent; einfache Fassadenbegrünungen in Eigenleistung ebenfalls mit 50 Prozent. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 Quadratmeter groß sein und die Bepflanzung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim
Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.
Förderprogramm zur Begrünung von Hoefen, Daechern und Fassaden Karlsruhe
Karlsruhe fördert die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Begrünung, den Rückbau von Schottergärten sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt über festgelegte Pauschalbeträge je Maßnahme, die im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt sind; die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Im Zuschuss enthalten ist die Beratung durch das Gartenbauamt vor und während der Maßnahme. Wichtigste Bedingung ist, dass jede Begrünung mit einer Entsiegelung einhergeht; wasserdurchlässige Belaege werden seit der Novellierung 2022 nicht mehr gefördert.
Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
Kiel bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem extensiv begrünten Dach beträgt der Zuschuss höchstens 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro pro Gebäude, bei einem intensiv begrünten Dach höchstens 60 Euro je Quadratmeter und 10.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege von je 10 Euro je Quadratmeter für die Herstellung der Tragfähigkeit und für Befestigungen von Photovoltaikanlagen auf Solar-Gründaechern. Die Ratsversammlung hat die Fortführung am 21. Mai 2026 beschlossen, die Richtlinie gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.
Förderprojekt Lastenräder, Fahrradanhänger und Spezialräder der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt zahlt maximal 25 Prozent der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro für ein Lastenrad mit E-Antrieb, 600 Euro ohne E-Antrieb und 200 Euro für einen Fahrradanhänger. Für einkommensschwache Haushalte erhöhen sich Prozentsatz und Höchstsumme. Insgesamt stehen 40.000 Euro pro Jahr bereit, davon seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich 20.000 Euro ausschließlich für Spezialräder. Gefördert werden nur Neufahrzeuge und nur ein Fahrzeug pro Haushalt und Jahr.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
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