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Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz · Leipzig

Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.

Förderhöhe
bis 100.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden, Bearbeitung nac…

Zur Frist: Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden, Bearbeitung nach Eingang solange Haushaltsmittel verfügbar sind

Antrag für Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 15 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenVermieterVereine

Was du erfüllen musst

  • Projekt wird in der Stadt Leipzig umgesetzt
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
  • Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen; als Beginn zählt bereits die Beauftragung des Fachbetriebs
  • Begrünungsmaßnahmen sind mindestens zehn Jahre zu erhalten und jährlich per Foto zu dokumentieren
  • Einhaltung der FLL-Richtlinien, Ausführung durch einen Fachbetrieb
  • Keine invasiven Arten, keine umweltbelastenden Materialien wie Asbest, Biozide, torfhaltiges Substrat, PVC oder Tropenhölzer
  • Mindestens drei Angebote einzuholen

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Boni innerhalb des Programms sind miteinander kombinierbar; Dachbegrünung insgesamt bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Fassadenbegrünung bis 75 Prozent
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Wer kann Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) beantragen?

Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Projekt wird in der Stadt Leipzig umgesetzt

Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)?

Das Programm ist regional begrenzt auf Leipzig.

Muss ich Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) beantragen?

Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden, Bearbeitung nach Eingang solange Haushaltsmittel verfügbar sind Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung) mit anderen Förderungen kombinieren?

Boni innerhalb des Programms sind miteinander kombinierbar; Dachbegrünung insgesamt bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Fassadenbegrünung bis 75 Prozent Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach kommunal, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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LandZuschuss

AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

bis 70 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Allgemeines Förderprogramm Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz

Zuschuss von bis zu 90 Prozent für kommunale wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimafolgen. Gefördert werden unter anderem Gewässerentwicklung im Rahmen der Aktion Blau Plus, Hochwasserschutz, Energieeffizienz auf Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz. Ergänzend läuft das Programm 100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz.

bis 90 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
LandZuschuss

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
BundZuschuss

Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)

Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative
Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung): Voraussetzungen, Höhe und Antrag | Antragio