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KommuneZuschussNatur und Umwelt

Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen, abgewickelt durch die Bremer Umwelt Beratung · Bremen

Bremen fördert die Entsiegelung privater Flächen, damit Regenwasser wieder versickern kann und die Kanalisation entlastet wird. Der beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro und maximal 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Die entsiegelte Fläche muss größer als 20 Quadratmeter sein und darf innerhalb von zehn Jahren nicht neu versiegelt werden. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen.

Förderhöhe
bis 5.000 Euro
Fördersatz
bis 30 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenVermieter

Was du erfüllen musst

  • Zu entsiegelnde Fläche ist größer als 20 Quadratmeter
  • Antragstellende sind Grund- oder Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfuegungsberechtigte
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
  • Keine Neuversiegelung der Fläche innerhalb von zehn Jahren
  • Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen

Wer kann Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen beantragen?

Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Zu entsiegelnde Fläche ist größer als 20 Quadratmeter

Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Das Programm ist regional begrenzt auf Bremen.

Muss ich Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kommunal-staedte, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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10.000 Grüne Daecher

Die Emschergenossenschaft bezuschusst die Begrünung von Daechern auf Garagen, An- und Vorbauten oder Carports in den 16 Emscher-Kommunen mit 50 Euro je Quadratmeter. Die Förderung kann für mehrere Daecher eines Grundstücks beantragt werden, die Gesamtfläche darf 60 Quadratmeter nicht überschreiten. Ausführung durch eine Fachfirma und Eigenleistung sind gleichermassen förderfähig. Entscheidend ist, dass die Dachfläche im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegt und an die Kanalisation angeschlossen ist; die Adressprüfung ist im Förderportal möglich.

bis 3.000 Euro
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Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.

Höhe je nach Vorhaben
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Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

bis 100 Prozent der Kosten
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Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

bis 70 Prozent der Kosten
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Thüringer Aufbaubank (TAB)
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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
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Land Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)