Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Bundesministerium für Verkehr (BMV) · bundesweit
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens drei Wohneinheiten
- Antragsberechtigt sind WEG und deren Wohnungseigentümer, KMU, Privateigentümer von Mietwohneigentum sowie Wohnungsbaugesellschaften
- Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze, mindestens jedoch 6 Stellplätze
- Ladeleistung mindestens 11 kW, üblich 11 bis 22 kW
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner, nicht öffentlich zugänglich
- Strombezug zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien
- Kostenvoranschlag bei Antragstellung, Baubeginn erst nach Bewilligung
- Beauftragung innerhalb von 9 Monaten, Umsetzung innerhalb von 24 Monaten
Kombinierbar mit
Keine Doppelförderung derselben Ausgaben aus anderen Programmen; Vergabe nach Windhundprinzip
Erfahrungen anderer
Zu Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenOb du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.
Quelle und Stand
Angaben nach mobilitaet, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.