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Förderprogramme für Wohneigentum

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Wohneigentum. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

173 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Wohneigentum

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BundZuschussausgelaufen

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)

Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
LandZuschussausgelaufen

NRW.Zuschuss Wohneigentum

Zuschussprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Möglichkeit zur Antragstellung wurde zum 30.06.2024 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Anträge werden weiter über das Portal der NRW.BANK betreut.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
BundSteuervorteilausgelaufen

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.

bis 6 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, seinerzeit über die Finanzämter
LandZuschussausgelaufen

Eigentumsförderung Bremen (früherer Eigenheimzuschuss)

Frühere Eigentumsförderung des Landes Bremen für Familien und alleinerziehende Personen beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell nicht mehr beantragbar: Die BAB-Programmseite liefert einen 404-Fehler und das am 30. Juni 2026 beschlossene Wohnraumförderungsprogramm 2026 enthält nur noch Neubau- und Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie Bindungsankauf, keine Eigentumsförderung. Die häufig genannte Zuschusshöhe von 15.000 Euro ließ sich an keiner amtlichen Quelle mehr belegen und ist daher nicht als Förderzusage zu verstehen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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