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Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

Bund, seinerzeit über die Finanzämter · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 6 Prozent
Frist
Keine Neufälle.

Zur Frist: Keine Neufälle. Letztmals anwendbar bei Herstellungsbeginn oder Kaufvertrag vor dem 01.01.1996

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Herstellungsbeginn oder rechtswirksamer Kaufvertrag vor dem 01.01.1996
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Abzugszeitraum
  • Keine Neufälle mehr möglich

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

Wer kann Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) beantragen?

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Herstellungsbeginn oder rechtswirksamer Kaufvertrag vor dem 01.01.1996

Wie viel Geld gibt es bei Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 6 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) beantragen?

Keine Neufälle. Letztmals anwendbar bei Herstellungsbeginn oder Kaufvertrag vor dem 01.01.1996 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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