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KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die nach und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

Förderhöhe
bis 10.200 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
abgelaufen, Mittel im September 2023 ausgeschöpft, Richtlinie bis 3…

Zur Frist: abgelaufen, Mittel im September 2023 ausgeschöpft, Richtlinie bis 30.06.2024

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Eigentum an einem selbstgenutzten Wohngebäude
  • Eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt
  • Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
  • Ladestation aus der Liste der förderfähigen Ladestationen

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Wer kann KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge beantragen?

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Eigentum an einem selbstgenutzten Wohngebäude

Wie viel Geld gibt es bei KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge?

Der Höchstbetrag beträgt 10.200 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge beantragen?

abgelaufen, Mittel im September 2023 ausgeschöpft, Richtlinie bis 30.06.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

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Quelle und Stand

Angaben nach eauto-laden, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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BundSteuervorteil

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
LandKredit

Rund ums Haus

Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 50.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank
LandKredit

SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"

Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundSteuervorteil

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Auf die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern sowie auf deren Installation fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt null Prozent. Das senkt den Anschaffungspreis unmittelbar, ohne dass der Betreiber Vorsteuer geltend machen oder zur Regelbesteuerung optieren müsste. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird und die installierte Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt. Der Haken: Bei größeren Anlagen greift der Nullsteuersatz nicht, und der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim liefernden Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über den Lieferanten beziehungsweise Installateur
LandKredit

Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Zinsguenstiges Förderdarlehen der L-Bank für den Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung einer Photovoltaikanlage am selbstgenutzten Wohnhaus in Baden-Württemberg. Finanziert werden die Anlage selbst, ein Batteriespeicher, Planung und Projektierung, notwendige Baumaßnahmen sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und Wallbox. Der Kredit beginnt bei 5.000 Euro, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei zehnjähriger Sollzinsbindung. Das Darlehen laesst sich mit der Einspeisevergütung nach dem EEG kombinieren und wird im Hausbankverfahren beantragt.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg