Förderung als Zuschuss für Photovoltaik
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Photovoltaik. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken
Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.
Köln: Zuschuss für Batteriespeicher
Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten
Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.
Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.
Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.
Leipzig: Förderung privater Stecker-Solar-Geraete
Die Stadt Leipzig fördert Stecker-Solar-Geraete gezielt für Menschen mit geringem Einkommen. Nach dem Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2023 sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber eines Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Förderung ist seit der Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie im Amtsblatt vom 16. Maerz 2024 verfügbar und bietet dieser Zielgruppe einen höheren Fördersatz als das Landesprogramm des Freistaats Sachsen. Eine finanzielle Vorleistung ist nicht noetig.
Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit Modulwechselrichter, also Balkonkraftwerke. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit Erstwohnsitz in M-V. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter ist weiterhin verfügbar.
Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen
Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
PV-Speicher Saar (Förderung elektrischer Speichersysteme in saarländischen Unternehmen)
Zuschuss von 200 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität für stationäre Batteriespeicher in saarländischen KMU, die zusammen mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage installiert werden. Die Mindestförderung beträgt 1.300 Euro, ein 20-kWh-Speicher ergibt zum Beispiel 4.000 Euro Zuschuss. Gefördert wird nur auf gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht zusätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.
Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen
Das Bonner Programm Solares Bonn bezuschusst Photovoltaik nach Fördermodulen: 100 Euro je Kilowatt peak für die Dachvollbelegung bei Wohngebäuden bis drei Wohneinheiten, 300 Euro je Kilowatt peak ab vier Wohneinheiten, im geförderten Wohnungsbau und an Fassaden, 200 Euro je Kilowatt peak bei denkmalgerechter Photovoltaik, auf Nichtwohngebäuden sowie auf Parkplätzen und Freiflächen. Ein Dach-Gutachten PV-ready wird mit 80 Prozent bis 1.000 Euro gefördert. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Solares Bonn: Stecker-Solar-Geraete (Modul M13)
Die Stadt Bonn fördert Stecker-Solar-Geraete sozial gestaffelt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte erhalten 100 Euro je Kilowatt peak Modulleistung und höchstens 30 Prozent des Rechnungspreises. In Bonn gemeldete Mieter und Vermietende geförderten Wohnraums erhalten 200 Euro je Kilowatt peak und höchstens 60 Prozent. Mit gültigem Bonn-Ausweis sind es 800 Euro je Kilowatt peak und höchstens 90 Prozent. Geraete auf Hausdaechern werden seit dem 1. April 2023 bei Neuanträgen nicht mehr gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive: Stromspeicher
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Stromspeicher in Verbindung mit neu gebauten Photovoltaikanlagen mit 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Antrag. Gefördert wird eine Speicherkapazität von einer Kilowattstunde je Kilowatt peak der Solaranlage, bei einer 10-Kilowatt-peak-Anlage also höchstens 10 Kilowattstunden. Eigentümer mit FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschuss erhalten einen Bonus von zehn Prozent. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.
Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen
Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.
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