Förderung als Zuschuss für Photovoltaik in Berlin
Diese Programme fördern Photovoltaik und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
SolarPLUS L: Solarförderung für Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude
Modul des Berliner Programms SolarPLUS für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude. Gefördert werden Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik und die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Zusätzlich förderfähig sind Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung von Solaranlagen. Die Förderhöhen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Berlin.
SolarPLUS S: Solarförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser
Berliner Förderprogramm für Solaranlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Gefördert werden vor allem Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Das Programm wird vom IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die konkreten Förderhöhen ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung und KWK-Anlagen auf Basis fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze. Die mit den Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung
Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.
SolarPLUS Berlin
Berliner Landesprogramm mit Zuschüssen rund um Solarstrom: gefördert werden Photovoltaikanlagen und deren Erweiterung, Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination von Gründach und Solaranlage sowie Planungsleistungen wie Studien, Gutachten und technische Konzepte. SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer und Nutzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, SolarPLUS L an Eigentümer von Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden.
SolarPLUS
Berlin fördert mit SolarPLUS Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude, die Kombination aus Gründach und Solaranlage, Planungsleistungen wie Studien und technische Konzepte sowie die Modernisierung von Elektrik und Zählersystemen. Ab 2. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien mit den Modulen SolarPLUS S und SolarPLUS L.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
SolarPLUS Modul E: Steckersolargeraete Berlin
Modul E des Berliner Programms SolarPLUS förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, also Balkonkraftwerken, für Haushalte in Berlin. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich, das IBB Business Team bearbeitet nur noch bereits eingegangene Anträge. Die übrigen Module SolarPLUS S und SolarPLUS L für Speicher, Denkmal-, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik laufen weiter. Wer in Berlin ein Balkonkraftwerk anschafft, kann weiterhin die bundesweiten Erleichterungen nutzen.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.
SolarPLUS Berlin Modul E: Steckersolargeraete
Das Berliner Modul E förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, für Privathaushalte. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich; die zugehoerige Förderrichtlinie des Landes Berlin galt bis zum 31. Dezember 2025. Die IBB bearbeitet ausschließlich noch bestehende Anträge, die Beratung dazu erfolgt nur per E-Mail. Die übrigen Bausteine des Programms SolarPLUS mit den Modulen S und L laufen nach der Förderrichtlinie ab dem 2. Januar 2026 weiter.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.
KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das Programm förderte die Kombination aus Elektroauto, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation am selbst bewohnten Wohngebäude. Es ist beendet, die KfW schreibt ausdrücklich, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Grund war die Haushaltskonsolidierung und die Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024, wodurch Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums nicht im geplanten Umfang fortgeführt werden konnten. Das Budget war bereits am ersten Antragstag im September 2023 vollständig ausgeschöpft. Wer damals eine Zusage erhalten hat, behaelt seinen reservierten Zuschuss. Konkrete Förderbeträge nennt die KfW auf der Programmseite nicht mehr.
KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.
SolarPLUS Modul E - Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk) Berlin
Modul E des Berliner SolarPLUS-Programms förderte die Anschaffung von Steckersolargeräten, also Balkonkraftwerken, auch für Mieterinnen und Mieter. Das IBB Business Team stellt auf der Programmseite ausdrücklich fest, dass Neuanträge für dieses Modul nicht möglich sind; es werden nur noch bereits eingegangene Anträge bearbeitet. Die zugehörige Förderrichtlinie galt bis 31.12.2025.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
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