Förderprogramme für Photovoltaik in Berlin auf Ebene Land
Alle Programme für Photovoltaik auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
SolarPLUS
Berlin fördert mit SolarPLUS Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude, die Kombination aus Gründach und Solaranlage, Planungsleistungen wie Studien und technische Konzepte sowie die Modernisierung von Elektrik und Zählersystemen. Ab 2. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien mit den Modulen SolarPLUS S und SolarPLUS L.
SolarPLUS Berlin
Berliner Landesprogramm mit Zuschüssen rund um Solarstrom: gefördert werden Photovoltaikanlagen und deren Erweiterung, Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination von Gründach und Solaranlage sowie Planungsleistungen wie Studien, Gutachten und technische Konzepte. SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer und Nutzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, SolarPLUS L an Eigentümer von Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden.
SolarPLUS L: Solarförderung für Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude
Modul des Berliner Programms SolarPLUS für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude. Gefördert werden Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik und die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Zusätzlich förderfähig sind Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung von Solaranlagen. Die Förderhöhen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Berlin.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
SolarPLUS S: Solarförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser
Berliner Förderprogramm für Solaranlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Gefördert werden vor allem Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Das Programm wird vom IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die konkreten Förderhöhen ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.
SolarPLUS Berlin Modul E: Steckersolargeraete
Das Berliner Modul E förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, für Privathaushalte. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich; die zugehoerige Förderrichtlinie des Landes Berlin galt bis zum 31. Dezember 2025. Die IBB bearbeitet ausschließlich noch bestehende Anträge, die Beratung dazu erfolgt nur per E-Mail. Die übrigen Bausteine des Programms SolarPLUS mit den Modulen S und L laufen nach der Förderrichtlinie ab dem 2. Januar 2026 weiter.
SolarPLUS Modul E - Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk) Berlin
Modul E des Berliner SolarPLUS-Programms förderte die Anschaffung von Steckersolargeräten, also Balkonkraftwerken, auch für Mieterinnen und Mieter. Das IBB Business Team stellt auf der Programmseite ausdrücklich fest, dass Neuanträge für dieses Modul nicht möglich sind; es werden nur noch bereits eingegangene Anträge bearbeitet. Die zugehörige Förderrichtlinie galt bis 31.12.2025.
SolarPLUS Modul E: Steckersolargeraete Berlin
Modul E des Berliner Programms SolarPLUS förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, also Balkonkraftwerken, für Haushalte in Berlin. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich, das IBB Business Team bearbeitet nur noch bereits eingegangene Anträge. Die übrigen Module SolarPLUS S und SolarPLUS L für Speicher, Denkmal-, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik laufen weiter. Wer in Berlin ein Balkonkraftwerk anschafft, kann weiterhin die bundesweiten Erleichterungen nutzen.
Was Landesförderung bei Photovoltaik bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Photovoltaik auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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