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Förderung als Zuschuss für Photovoltaik auf Ebene Land

Alle Programme für Photovoltaik auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

49 Programme gefunden

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LandZuschuss

Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)

Landesprogramm für Investitionen in eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit vier Bausteinen. ZEIS-Wärme fördert Wärmenetze, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Abwärme und Wärmespeicher mit bis zu 20 Prozent und maximal 5 Millionen Euro. ZEIS-Beleuchtung unterstützt LED-Straßenbeleuchtung, ZEIS-Sektorenkopplung kommunale Modellprojekte mit bis zu 30 Prozent, ZEIS-Durchführbarkeitsstudie Vorstudien mit bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
LandZuschuss

Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen an Sportstätten, etwa Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und unter 1 Million Euro liegen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier bis sechs Wochen.

bis 90 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.

bis 100 Prozent, maximal 300.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.

bis 100 Prozent, maximal 300.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds Thüringen

Zuschussförderung für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Thüringen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro, der maximale Zuschuss je Projekt bei 200.000 Euro. Zielgruppe sind Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projektgesellschaften. Damit deckt Thüringen dieselbe Lücke ab wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: die Vorlaufkosten für Machbarkeitsprüfungen und Gutachten, die vor jeder Realisierungsentscheidung anfallen und für die es sonst keine Finanzierung gibt.

bis 80 Prozent, maximal 200.000 Euro
Thüringen
Freistaat Thüringen
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.

10.000 Euro bis 200.000 Euro
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
LandZuschuss

SolarPLUS L

Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.

bis 65 Prozent, maximal 30.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.

bis 30.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
LandZuschuss

SolarPLUS S

Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.

bis 5.700 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime

Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.

750 Euro bis 5.700 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
LandZuschuss

SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.

bis 5.700 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.

bis 90 Prozent, maximal 500 Euro
Hamburg
BUKEA Hamburg gemeinsam mit dem Caritasverband Hamburg
LandZuschuss

Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit Modulwechselrichter, also Balkonkraftwerke. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit Erstwohnsitz in M-V. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter ist weiterhin verfügbar.

bis 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

bis 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
LandZuschuss

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen

Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.

300 Euro bis 300 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Auftrag des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
LandZuschuss

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
LandZuschuss

Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
LandZuschuss

PV-Speicher Saar (Förderung elektrischer Speichersysteme in saarländischen Unternehmen)

Zuschuss von 200 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität für stationäre Batteriespeicher in saarländischen KMU, die zusammen mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage installiert werden. Die Mindestförderung beträgt 1.300 Euro, ein 20-kWh-Speicher ergibt zum Beispiel 4.000 Euro Zuschuss. Gefördert wird nur auf gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht zusätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

ab 1.300 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, Referat E/6
LandZuschuss

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die Errichtung von Stromspeichern im Bereich Energie und Umwelt. Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von Photovoltaikanlagen und entlasten das Netz. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die konkreten Förderhöhen und Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie der Investitionsbank. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

SolarPLUS

Berlin fördert mit SolarPLUS Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude, die Kombination aus Gründach und Solaranlage, Planungsleistungen wie Studien und technische Konzepte sowie die Modernisierung von Elektrik und Zählersystemen. Ab 2. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien mit den Modulen SolarPLUS S und SolarPLUS L.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS Berlin

Berliner Landesprogramm mit Zuschüssen rund um Solarstrom: gefördert werden Photovoltaikanlagen und deren Erweiterung, Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination von Gründach und Solaranlage sowie Planungsleistungen wie Studien, Gutachten und technische Konzepte. SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer und Nutzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, SolarPLUS L an Eigentümer von Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

SolarPLUS L: Solarförderung für Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude

Modul des Berliner Programms SolarPLUS für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude. Gefördert werden Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik und die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Zusätzlich förderfähig sind Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung von Solaranlagen. Die Förderhöhen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS S: Solarförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser

Berliner Förderprogramm für Solaranlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Gefördert werden vor allem Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Das Programm wird vom IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die konkreten Förderhöhen ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin

Was Landesförderung bei Photovoltaik bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Photovoltaik auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Photovoltaik

Eine Liste zeigt alles zu Photovoltaik. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.