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Förderprogramme für Photovoltaik in Bayern auf Ebene Kommune

Alle Programme für Photovoltaik auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke

Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle

Für gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen im Rahmen von Mieterstrommodellen zahlt die Stadt München 200 Euro je Kilowatt installierter Leistung, begrenzt auf die tatsächlichen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung

Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.

bis 60 Prozent, maximal 15.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München

Kommunales Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung und Heizungsoptimierung, der Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss, Effizienzgebäudestandards im Bestand und im Neubau mit Ökobilanz sowie Photovoltaik-Beratung, Mieterstrommodelle, Steckersolargeräte und Beratungsleistungen zu Gebäude und Wärmenetzen.

Höhe je nach Vorhaben
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Augsburger Solarförderprogramm 2023 bis 2025

Die Stadt Augsburg förderte von 2023 bis 2025 die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie von Steckersolargeraeten auf und an Gebäuden im Stadtgebiet. Das Programm umfasste 500.000 Euro aus der städtischen Klimarücklage. Es endete nach über 1.560 eingegangenen Förderanträgen planmäßig zum 15. Dezember 2025. Eine Fortsetzung ist derzeit nicht absehbar, Verwendungsnachweise und die Nachrückerliste werden weiter bearbeitet.

Höhe je nach Vorhaben
Augsburg
Stadt Augsburg, Amt für Umwelt- und Klimaschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikanlagen

Die Stadt München förderte im Rahmen des FKG die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Antragstellung wurde zum 18. Dezember 2024 geschlossen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt. Für Photovoltaik bleiben die Bausteine Photovoltaikberatung, Mieterstrom und Stecker-Solar-Geräte geöffnet.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz

Was kommunale Förderung bei Photovoltaik bedeutet

Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.

Wo der Antrag landet
Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
Woran du sie erkennst
An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
Der häufigste Irrtum
Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.

Häufige Fragen zu Photovoltaik auf Ebene Kommune

Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.

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