Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz
Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Förderprogramm Begrünung Bonn
Bonn fördert Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen mit anschließender Begrünung mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Für Begrünung und Retention sind die Mittel auf insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Grundstück begrenzt. Entsiegelungen ab vier Quadratmetern werden bei Eigenleistung mit 25 Euro je Quadratmeter gefördert, bei Ausführung durch eine Fachfirma mit 50 Euro je Quadratmeter. Straeucher und Baeume im Rahmen geforderter Entsiegelungen werden mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 150 Euro je Gehoelz bezuschusst. Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur förderfähig, wenn sie mit Regenwasser aus Rückhaltesystemen bewaessert werden.
Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.
Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig
Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.
Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Private und kommunale Waldbesitzende erhalten eine flächenbezogene Prämie dafuer, dass sie ihren Wald klimaangepasst bewirtschaften und als Kohlenstoffspeicher erhalten. Dafuer müssen zwölf Kriterien eingehalten werden, unter anderem Vorrang der Naturverjuengung, Verzicht auf Kahlschlaege, Erhalt von Habitatbaeumen, Anreicherung von Totholz und die Ausweisung von fuenf Prozent der Waldfläche für die natürliche Entwicklung. Die Verpflichtung läuft wahlweise zehn oder zwanzig Jahre. Seit 2026 können Unterlagen elektronisch eingereicht werden.
Förderprogramm Kommunales Sturzflut-Risikomanagement (Bayern)
Zuschuss von 75 Prozent der förderfähigen Kosten für Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, mit denen bayerische Kommunen die Gefahren durch Starkregen und wild abfließendes Wasser analysieren und Vorsorgemaßnahmen planen. Das Programm besteht seit 2017. Die kostenlose Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut unterstützt die Analyse.
Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)
Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen
Bremen fördert die Entsiegelung privater Flächen, damit Regenwasser wieder versickern kann und die Kanalisation entlastet wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro und maximal 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Die entsiegelte Fläche muss größer als 20 Quadratmeter sein und darf innerhalb von zehn Jahren nicht neu versiegelt werden. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Dachbegrünung
Duisburg unterstützt Dachbegrünungen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme. Sowohl die Ausführung durch eine Fachfirma als auch die Umsetzung in Eigenleistung ist möglich. Begrünte Daecher entlasten das Kanalsystem bei Starkregen, senken die Umgebungstemperatur und fördern die Artenvielfalt. Der Antrag muss vor der Umsetzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg gestellt werden, nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung
Duisburg fördert die Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen mit anschließender naturnaher Begrünung durch heimische Pflanzen. Bei Eigenleistung werden Material- und Entsorgungskosten mit bis zu 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche erstattet, bei Beauftragung einer Fachfirma 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Grundstück. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der Regenagentur zu stellen.
Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung in der Region Hannover
Die Region Hannover bezuschusst professionell ausgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, steigt der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro. Professionelle Dachbegrünungen werden mit einem Drittel der förderfähigen Kosten gefördert, in Kombination mit Photovoltaik mit 50 Prozent; einfache Fassadenbegrünungen in Eigenleistung ebenfalls mit 50 Prozent. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 Quadratmeter groß sein und die Bepflanzung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim
Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.
Förderprogramm zur Begrünung von Hoefen, Daechern und Fassaden Karlsruhe
Karlsruhe fördert die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Begrünung, den Rückbau von Schottergärten sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt über festgelegte Pauschalbeträge je Maßnahme, die im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt sind; die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Im Zuschuss enthalten ist die Beratung durch das Gartenbauamt vor und während der Maßnahme. Wichtigste Bedingung ist, dass jede Begrünung mit einer Entsiegelung einhergeht; wasserdurchlässige Belaege werden seit der Novellierung 2022 nicht mehr gefördert.
Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
Kiel bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem extensiv begrünten Dach beträgt der Zuschuss höchstens 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro pro Gebäude, bei einem intensiv begrünten Dach höchstens 60 Euro je Quadratmeter und 10.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege von je 10 Euro je Quadratmeter für die Herstellung der Tragfähigkeit und für Befestigungen von Photovoltaikanlagen auf Solar-Gründaechern. Die Ratsversammlung hat die Fortführung am 21. Mai 2026 beschlossen, die Richtlinie gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen
Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
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