Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG · Sachsen

Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.
Antrag für Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsteller gehoert zu den in der Richtlinie genannten Körperschaften, Organisationen oder
- Maßnahme dient dem Naturschutz in Sachsen
- Digitale Antragstellung über das ELER-Portal oder bei den Bewilligungsstellen des LfULG
- Beachtung der geltenden Antragsstopps für einzelne Maßnahmen
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Wer kann Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen beantragen?
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller gehoert zu den in der Richtlinie genannten Körperschaften, Organisationen oder KMU
Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?
Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen beantragen?
laufend, für einzelne Maßnahmen gilt ein Antragsstopp Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?
FRL AUK, Bundesprogramme des Naturschutzes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Sachsen.
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- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
Quelle und Stand
Angaben nach natur-landwirtschaft, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
1.000 Moore – Klimamoorschutz: Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore
Zuschuss für die dauerhafte Wiedervernässung entwässerter Moore zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. Beratung bis 30.000 Euro, Planung und Umsetzung kombiniert bis 600.000 Euro. Förderquote bis 95 Prozent, für Privatpersonen mit mindestens 80 Prozent Flächeneigentum bis 99 Prozent, für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bis 90 Prozent.
10.000 Grüne Daecher
Die Emschergenossenschaft bezuschusst die Begrünung von Daechern auf Garagen, An- und Vorbauten oder Carports in den 16 Emscher-Kommunen mit 50 Euro je Quadratmeter. Die Förderung kann für mehrere Daecher eines Grundstücks beantragt werden, die Gesamtfläche darf 60 Quadratmeter nicht überschreiten. Ausführung durch eine Fachfirma und Eigenleistung sind gleichermassen förderfähig. Entscheidend ist, dass die Dachfläche im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegt und an die Kanalisation angeschlossen ist; die Adressprüfung ist im Förderportal möglich.
ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen
Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden
Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.