Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Unter diesem Dach liegen Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt INNOVATIV und Sachsen-Anhalt DIGITAL sowie das Programm STARK für das Braunkohlerevier. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als Landesförderbank die zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für den größten Teil der Landesförderung.
EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm umfasst drei Handlungsfelder: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch innovativen wirtschaftlichen Wandel, einen grüneren CO2-armen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein bürgernäheres Europa durch nachhaltige integrierte Entwicklung. Das Land bewirtschaftet die Mittel selbst, der Antrag geht an eine Landesstelle.
EFRE Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.
Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald
Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.
Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig
Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.
Allgemeines Förderprogramm Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz
Zuschuss von bis zu 90 Prozent für kommunale wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimafolgen. Gefördert werden unter anderem Gewässerentwicklung im Rahmen der Aktion Blau Plus, Hochwasserschutz, Energieeffizienz auf Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz. Ergänzend läuft das Programm 100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz.
BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027
Nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EFRE-Mitteln für Berliner Projekte in den Schwerpunkten Energieeffizienz, Umwelt- und Energiemanagement, Netze und Speicher, Anpassung an den Klimawandel, Stadtnatur sowie nachhaltige Mobilität. Förderfähig sind ausdrücklich alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.
GründachPLUS Berlin
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin: 95 bis 180 Euro je Quadratmeter Dachbegrünung je nach Aufbauhöhe, zusätzlich 7,50 Euro je Quadratmeter für Biodiversitätsgründächer und bis 5 Euro je Quadratmeter Absturzsicherung, bei Fassadenbegrünung 50 Prozent der Kosten. Planung und Beratung werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro gefördert, bei Kombination von Dach und Fassade mit 85 Prozent bis 34.000 Euro.
Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.
Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.
Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein
2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.
Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen
Landesprogramme für Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der naturnahen Gewässerentwicklung sowie zur Herstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit an Anlagen Dritter. Adressiert werden vor allem die Gewässerunterhaltungsverbände, die von Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank betreut werden.
Förderung des nichtstaatlichen Wasserbaus in Bayern (Förder-UMS 2025)
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen von öffentlichem Interesse an Gewässern dritter Ordnung: Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, Hochwasserrückhaltebecken, Gewässerentwicklung und Renaturierung, überregionale Bewässerungskonzepte für die Landwirtschaft sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über Gewässerberatungsorganisationen.
Förderprogramm Kommunales Sturzflut-Risikomanagement (Bayern)
Zuschuss von 75 Prozent der förderfähigen Kosten für Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, mit denen bayerische Kommunen die Gefahren durch Starkregen und wild abfließendes Wasser analysieren und Vorsorgemaßnahmen planen. Das Programm besteht seit 2017. Die kostenlose Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut unterstützt die Analyse.
Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.
Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.
Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
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