Förderprogramme für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Sanierung272
- Heizung97
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- Dämmung64
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- Neubau111
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- Sozialleistung303
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive
Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen
Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Tiefbau, Montage und Netzanschluss.
Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.
Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)
Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Ladepunkte müssen an ein IT-Backend angebunden und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
EFRE Thüringen 2021 bis 2027
Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.
EU-Strukturfonds Sachsen 2021 bis 2027 (EFRE, ESF Plus, JTF)
Sachsen setzt EFRE, ESF Plus und den Just Transition Fund über ein gemeinsames Förderportal um. Seit 2014 wurden rund 56.600 EFRE- und ESF-Projekte im Freistaat unterstützt. Gefördert werden Innovation und Forschung, Gründungen, Beschäftigung und Bildung, Infrastruktur wie Nahverkehr und Fernwärme, Regionalentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)
Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Investitionsoffensive für Hessen
Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
Kommunaldarlehen Thüringen
Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Zuschuss für den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in Bayern. Die Richtlinie gilt seit 1. Januar 2026, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Förderziele, Fördersaetze und technische Anforderungen werden jeweils in einzelnen Förderaufrufen konkretisiert.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
NMOB Rad-Fuß (Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland)
Einzelrichtlinie unter dem Dach der Richtlinien Nachhaltige Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland. Gefördert werden investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur wie Abstellanlagen und Ladeeinrichtungen.
NMOB alternative Antriebe
Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.
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