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BundZuschussMobilität

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

BAFA im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative · bundesweit

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Gefördert wird der Kauf fabrikneuer Serienfahrzeuge für den gewerblichen Gütertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

Förderhöhe
bis 3.500 Euro
Fördersatz
bis 25 Prozent
Frist
Antragstellung seit 01.10.2024 laufend möglich, kein Enddatum genannt

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberufler sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und Vereine
  • Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg, Transportmöglichkeit unlösbar mit dem Rad verbunden
  • Nenndauerleistung der Antriebsunterstützung höchstens 250 Watt, Abregelung bei 25 km/h
  • Kein Leasing, kein Mietkauf, kein Gebrauchtkauf, kein Sharing, kein Personentransport
  • Antrag zwingend vor Bestellung beim Händler, Bestellung erst nach Zuwendungsbescheid
  • Projektbeschreibung zum Einsatzzweck und Nachweis der gewerblichen Tätigkeit

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben; kommunale Lastenradprogramme sind gesondert zu prüfen

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