Voraussetzungen für die Mobilitätsförderung
Wer antragsberechtigt ist, hängt stark am Programm: Kommunale Programme für Räder stehen oft Privatpersonen offen, Programme für Flotten und Ladeinfrastruktur richten sich an Unternehmen, Vereine und Kommunen. Fast alle verlangen einen Bezug zum Ort oder zum Betrieb, eine bestimmte Antriebsart und die Einhaltung einer Haltefrist.
Häufige Bedingungen sind ein Wohnsitz oder Betriebssitz in der fördernden Gemeinde, ein rein elektrischer Antrieb, eine Mindestnutzungsdauer und der Verzicht auf einen Weiterverkauf innerhalb der Haltefrist. Bei Lastenrädern kommen teils Anforderungen an Nutzlast oder Bauart dazu.
Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Wohnsitz, Betriebssitz oder Vereinssitz im Gebiet des Fördergebers.
- Das Fahrzeug oder Rad erfüllt die Vorgaben des Programms zu Antrieb und Bauart.
- Antrag vor Bestellung oder Vertragsschluss.
- Haltefrist einhalten, also das geförderte Fahrzeug eine Mindestzeit behalten.
- Bei gewerblichen Programmen häufig Nachweis der betrieblichen Nutzung.
- Nachweis über Rechnung und Zulassung oder Übergabe.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 80 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Antragsberechtigung nach Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie3 Programme nennen diesen Punkt
- Bagatellgrenze 500 Euro3 Programme nennen diesen Punkt
- De-minimis-Beihilfe3 Programme nennen diesen Punkt
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag vor Maßnahmenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragsberechtigt sind KMU und selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das Förderportal des Saarlandes2 Programme nennen diesen Punkt
- Eigenanteil beziehungsweise nationale Kofinanzierung erforderlich2 Programme nennen diesen Punkt
- Keine Beauftragung vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs2 Programme nennen diesen Punkt
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien2 Programme nennen diesen Punkt
- Vorhaben im Saarland2 Programme nennen diesen Punkt
- 24/7 öffentlich zugänglich, AFIR- und TEN-T-konform1 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Unternehmen66
- Kommunen47
- Selbstständige34
- Vereine32
- Privatpersonen13
- Vermieter11
- Arbeitnehmer6
- Landwirtschaft4
- Gründerinnen und Gründer2
- Studierende1
Woran es typischerweise scheitert
Haltefristen ignorieren und das geförderte Fahrzeug zu früh verkaufen.
Ein Modell wählen, das die Bauart- oder Antriebsvorgaben knapp verfehlt.
Als Privatperson ein Programm beantragen, das nur Betrieben offensteht.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wird der Kauf eines E-Autos für Privatleute gefördert?
Das hängt an Land und Kommune, eine dauerhafte bundesweite Kaufprämie für Privatpersonen gibt es nicht. Was für deine Region erfasst ist, steht in der Liste unten.
Können Vereine mitantragen?
Bei vielen kommunalen Programmen ja, etwa für Fahrzeuge in der sozialen Arbeit. Der Kreis der Berechtigten steht im Programm.
Was ist eine Haltefrist?
Ein Zeitraum, in dem das geförderte Fahrzeug nicht verkauft oder zweckentfremdet werden darf. Wird sie gebrochen, kann die Förderung anteilig zurückgefordert werden.
Zählt ein gebrauchtes Fahrzeug?
Selten, die meisten Programme fördern Neuanschaffungen. Ob Gebrauchtfahrzeuge zugelassen sind, steht in der Richtlinie.
Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.