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progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

Das Land fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete batterieelektrischer und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge der Klasse N1 einschließlich Sonderfahrzeugen mit maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 8.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, die mit den Fahrzeugen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausueben. Die Fahrzeuge müssen ausschließlich für nicht wirtschaftliche Zwecke der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die vorgesehene Halte- oder Leasingdauer beträgt fuenf Jahre, bei kuerzerer Dauer sinkt die Förderung, mindestens ein Jahr ist erforderlich. Die Antragstellung läuft vollständig digital, die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Förderhöhe
bis 8.000 Euro
Fördersatz
bis 20 Prozent
Frist
30.06.2027

Antrag für progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 13 Angaben und 6 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Kommune, kommunaler Verband oder Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen
  • Keine wirtschaftliche Tätigkeit mit dem geförderten Fahrzeug
  • Neufahrzeug mit unter 1.000 Kilometer Laufleistung oder Vorführfahrzeug mit höchstens 5.000 Kilometern und unter 12 Monaten Alter
  • Vorgesehene Halte- oder Leasingdauer von fuenf Jahren, mindestens ein Jahr
  • Digitale Antragstellung über förderportal.nrw.de

Was du dafür brauchst

13 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Wer kann progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 beantragen?

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommune, kommunaler Verband oder Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen

Wie viel Geld gibt es bei progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 8.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 beantragen?

30.06.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach eauto-kauf, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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365-Euro-Ticket MVV

Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.

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Höhe je nach Vorhaben
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Der ADAC buendelt die Treibhausgasminderungsquoten von E-Fahrzeughaltern und verkauft sie an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen. Berechtigt sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen; E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung erhalten dieselbe Prämie. Zur Anmeldung genuegt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I als Scan oder Foto. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Die Einreichung ist nur bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.

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Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch, Programm Barrierefreiheit für alle