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Förderprogramme für Mobilität in Bayern

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

330 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei Halterwechsel läuft die Restfrist weiter.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesfinanzverwaltung, Hauptzollämter
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität

Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen

Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive

Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundSonstiges

Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten

Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundKredit

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)

Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)

Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), umgesetzt vom Projektträger Jülich
BundZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.

1.300 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundPrämie

THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder

Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nicht-öffentliches Laden nach Paragraf 7 der 38. BImSchV)

Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug auf sich zugelassen hat, gilt als Ladepunktbetreiber und kann sich pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr eine pauschale Strommenge (Schätzwert) vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Der Erlös entsteht erst durch den Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, in der Praxis über THG-Vermarkter als beauftragte Dritte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA), Vermarktung über private THG-Quotenhändler
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)

Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.

1.500 Euro bis 9.000 Euro
bundesweit
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
EUZuschuss

Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung

Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Programmpartner, deutsche Begleitung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
EUBürgschaft

InvestEU-Fonds

InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank (EIB), EIF und nationale Förderbanken
EUZuschuss

Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe

Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagenturen CINEA (Verkehr, Energie) und HaDEA (Digital)
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)

Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Förderkredit für Investitionen in nachhaltige Mobilität: klimafreundliche Fahrzeuge für Nahverkehr, Bahn, Schiff, Pkw und E-Bikes, Gütertransportfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen, Schienennetze, Infrastruktur für aktive Mobilität sowie digitale Lösungen zur Emissionsminderung. Variante 268 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben mit verbilligtem Zins, Variante 269 ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandZuschuss

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandZuschussausgelaufen

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.

bis 90 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Bayern

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