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Förderprogramme für Gesundheit und Pflege in Bayern

Diese Programme fördern Gesundheit und Pflege und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

240 Programme gefunden

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BundSonstiges

Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen als andere Versicherte. Voraussetzung sind eine Wartezeit von 35 Jahren und die Anerkennung als schwerbehindert bei Rentenbeginn. Abschlagsfrei ist die Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres, eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlaegen ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Massgeblich ist der Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Rentenbeginn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.

bis 25 Euro
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe

Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Anerkennungs-Berufssprachkurse für Heil- und Gesundheitsberufe

Die Anerkennungs-Berufssprachkurse bereiten Menschen mit ausländischen Abschlüssen im Gesundheitswesen sprachlich auf die Berufsanerkennung vor. Der Kurs Akademische Heilberufe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker führt in der Regel in 600 Unterrichtseinheiten zum Niveau C1 und bereitet auf die Fachsprachenprüfung der zuständigen Kammer vor. Die Kosten der Fachsprachenprüfung übernimmt das Bundesamt. Für Gesundheitsfachberufe endet der Kurs mit der B2-Pflegeprüfung beziehungsweise einer Fachsprachenprüfung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse, Anerkennung der Angebote durch die Landesbehörde
BundSonstiges

Anschlussrehabilitation AHB nach Krankenhausaufenthalt

Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztaegig ambulante oder stationaere Rehabilitation, die sich unmittelbar, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung, an eine stationaere Krankenhausbehandlung anschließt. Sie dauert üblicherweise drei Wochen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 14 Tage je Kalenderjahr. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses noch während des stationaeren Aufenthalts.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen

Wer eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe neu gründet, erhält einmalig bis zu 2.613 Euro je Person für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Je Wohngruppe sind höchstens 10.452 Euro möglich. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Erfuellung der Voraussetzungen zu stellen. Die Förderung endet, sobald das bundesweite Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

bis 2.613 Euro
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen erhalten nach Paragraf 122 SGB III Ausbildungsgeld während einer Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung oder einer Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es wird nur gezahlt, wenn kein Übergangsgeld gezahlt werden kann, Übergangsgeld hat also Vorrang. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 123 SGB III je nach Wohnsituation nach den BAföG-Bedarfssätzen, bei Unterbringung in Wohnheim oder Internat mit voller Kostenübernahme beträgt sie 133 Euro monatlich. Beantragt wird beim Reha-Team der Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit (Reha-Team)
BundZuschuss

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen

Wer eine speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme absolviert, kann von der Agentur für Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen, Alter, Familienstand und danach, ob die Person in einer eigenen Wohnung lebt. Die Zahlung erfolgt jeweils am Monatsende. Das Ausbildungsgeld ist Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und tritt an die Stelle der Berufsausbildungsbeihilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.

133 Euro bis 133 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit (Reha-Team)
LandPrämie

Bayerische Hebammenniederlassungsprämie

Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.

5.000 Euro bis 5.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bayerisches Landesamt für Pflege
LandPrämie

Bayerischer Hebammenbonus

Jährliche Zahlung von bis zu 1.000 Euro an freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern, insgesamt stehen rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. Voraussetzung ist die Betreuung von mindestens vier Geburten im Jahr oder einer Geburt pro Quartal im beantragten Kalenderjahr.

bis 1.000 Euro je Jahr
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld

Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld

Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei. Ein einmaliger Antrag genuegt, er wirkt für alle Folgejahre fort. Antrag online über den Formularserver Bayern oder schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein Landespflegegeld von 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. Der Antrag ist einmalig zu stellen, danach erfolgt die Auszahlung automatisch. Nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 wird bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

bis 500 Euro
Bayern
Landesamt für Pflege (LfP), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Praevention
LandZuschuss

BeLA – Beste Landpartie Allgemeinmedizin (Bayern)

Programm für Medizinstudierende mit Interesse an Allgemeinmedizin und ländlichen Regionen. Wer mindestens zwei Tertiale des Praktischen Jahres in einer BeLA-Region ableistet, erhält 600 Euro monatlich für die Dauer des Praktischen Jahres. Das Programm läuft in Südbayern, Nordbayern, Unterfranken und Schwaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer im Kalenderjahr mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttofamilieneinnahmen an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, wird auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt die abgesenkte Belastungsgrenze von 1 Prozent. Die Befreiung deckt Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus- und Rehabehandlung ab. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, dort werden die gesammelten Quittungen eingereicht.

bis 2 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz

Für medizinisch notwendigen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse nach Paragraf 55 SGB V befundbezogene Festzuschüsse. Der Grundzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Bei nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den vorangegangenen fuenf Jahren steigt er auf 70 Prozent, bei zehn Jahren lueckenloser Vorsorge auf 75 Prozent. Der Nachweis erfolgt über das Bonusheft, den Heil- und Kostenplan reicht die Zahnarztpraxis bei der Krankenkasse ein.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz

Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer das Bonusheft fuenf Jahre lueckenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Zuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgungsform tatsaechlich gewählt wird. Der Rest bleibt Eigenanteil, sofern nicht die Haertefallregelung greift.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer

Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20 können statt eines Einzelnachweises einen Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er reicht von 384 Euro bei einem Grad von 20 über 1.140 Euro bei 50 bis zu 2.840 Euro bei 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7.400 Euro. Zusätzlich gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflege-Pauschbetrag für die unentgeltliche Pflege naher Angehoeriger.

384 Euro bis 7.400 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundSonstiges

Beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kinder und Ehepartner oder Lebenspartner von gesetzlich Versicherten können nach Paragraf 10 SGB V beitragsfrei mitversichert werden. Kinder sind bis 18 Jahre ohne weitere Bedingungen mitversichert, bis 23 Jahre wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis 25 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung oder Freiwilligendienst. Bei Behinderung entfällt die Altersgrenze, wenn die Behinderung vorher bestand. Die Anmeldung erfolgt bei der Krankenkasse des Mitglieds.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse

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