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THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)

Umweltbundesamt (UBA) · bundesweit

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Mitteilung bis 28. Februar des Folgejahres, unterjährige Mitteilungen möglich

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeKommunenVereineVermieter

Was du erfüllen musst

  • Ladepunkt muss im Sinne der Ladesäulenverordnung öffentlich zugänglich sein
  • Antragsberechtigt ist der Ladepunktbetreiber oder ein von ihm bestimmter Dienstleister
  • Angabe der EVSE Operator ID und der vollständigen EVSEID je Ladepunkt
  • Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte
  • Nutzung der amtlichen Excel-Vorlagen des UBA (bis 5.000 beziehungsweise über 5.000 Ladepunkte)
  • Einhaltung von Mess- und Eichrecht
  • Seit 17.04.2026 Gebühren von 94,60 bis 6.500 Euro je Antrag

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Investitionszuschüssen für Ladeinfrastruktur von Bund und Ländern

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