THG-Quote für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nicht-öffentliches Laden nach Paragraf 7 der 38. BImSchV)
Umweltbundesamt (UBA), Vermarktung über private THG-Quotenhändler · bundesweit
Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug auf sich zugelassen hat, gilt als Ladepunktbetreiber und kann sich pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr eine pauschale Strommenge (Schätzwert) vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Der Erlös entsteht erst durch den Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, in der Praxis über THG-Vermarkter als beauftragte Dritte.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Reines Batterieelektrofahrzeug, keine Plug-in-Hybride
- Fahrzeug muss zulassungspflichtig und in Deutschland zugelassen sein
- Nachweis durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Halter, Erstzulassung, FIN, Fahrzeugklasse lesbar)
- Anrechnung nur einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr
- Mitteilung der Strommenge an das UBA bis zum 28. Februar des Folgejahres
- Bei Halterwechsel Informationspflicht gegenüber dem neuen Halter
- Seit 17.04.2026 gebührenpflichtig: Gebührenrahmen 94,60 bis 6.500 Euro je Antrag
Kombinierbar mit
Kombinierbar mit Kaufprämien und Ladeinfrastruktur-Förderung; Quotenhandel selbst läuft über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), nicht über das UBA
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach mobilitaet, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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