THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)
Umweltbundesamt (UBA) · bundesweit
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Rein batterieelektrisches Fahrzeug der Klasse M3 oder N3
- Zulassung in Deutschland und Nachweis über Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anrechnung über den Ladepunktbetreiber beziehungsweise den beauftragten Dritten
- Mehrfachanrechnung greift erst ab dem Kalenderjahr 2027
Kombinierbar mit
Kombinierbar mit der Bundesförderung Ladeinfrastruktur für Lkw
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
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