Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsaetzlich bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben, für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Die Zinsbindung beträgt maximal zehn Jahre, die Zinsverbilligung bis zu 0,20 Prozentpunkte nominal. Der Antrag läuft über die Hausbank, das Darlehen ist banküblich zu besichern.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbständigen Existenz im Haupterwerb im Handwerk, wenn eine Meisterprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung einer auslaendischen Berufsqualifikation vorliegt. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In einer zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro für einen zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro. Vor der Antragstellung ist eine Beratung der zuständigen Handwerkskammer und deren fachliche Stellungnahme einzuholen.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich selbstständig machen. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen und taetige Beteiligungen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in der Regel bis maximal 11.500 Euro. Hinzu kommen ein Bonus von 2.000 Euro für eine Betriebsübernahme und ein Bonus von 2.500 Euro für die Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf. Antragsberechtigt sind neben Handwerksmeistern auch Personen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Handwerksordnung sowie Personen mit voller Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation.
Gründungsstipendium.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die selbständig sind oder eine Selbständigkeit aufnehmen, können vom Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten, die für die Ausuebung der Tätigkeit notwendig sind. Zuschüsse dürfen dabei 5.000 Euro nicht übersteigen, darueber hinaus ist nur ein Darlehen möglich. Zusätzlich kann das Jobcenter Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch Dritte fördern, Leistungen der beruflichen Weiterbildung sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Erwartung, dass die Hilfebedürftigkeit durch die Selbständigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird.
Gründungszuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig wird, kann einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung erhalten. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der nicht allein auf einer kurzen Anwartschaft beruht. Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eines Kreditinstituts. Die Förderung ist eine Ermessensleistung.
InnoStartBonus
Wettbewerblich vergebener Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründungswillige mit innovativen Geschäftsideen in Sachsen. Gezahlt werden 1.050 Euro pro Monat und Person zuzueglich 150 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind, höchstens zwölf Monate lang. Voraussetzung ist eine Bewerbung über die Plattform futureSAX mit Ideenpapier und Videopraesentation sowie ein positives Votum der Fachjury. Der InnoStartBonus ist nicht steuerfrei und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das IGP fördert nichttechnische Innovationen, also neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Pionierlösungen, bei denen nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund steht. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 13. Juni 2023 veröffentlicht und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Thematische Schwerpunkte und Stichtage werden über einzelne Calls bekannt gegeben. Der 7. Call vom 10. Juni 2026 zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen läuft bis zum 20. August 2026.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
exist Startup Factories
Initiative zum Aufbau starker regionaler Innovationszentren für wissenschaftsbasierte Startups und DeepTech-Gründungen. Die Startup Factories arbeiten als Public-Private-Partnership und verbinden unternehmerische Ausbildung, Gründungsunterstützung, Finanzierung, Industriepartnerschaften und internationale Vernetzung. Gefördert werden nicht einzelne Gründer, sondern Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern. Nach der Jury-Entscheidung im Juni 2025 und der Auszeichnung am 10. Juli 2025 starteten zehn Startup Factories zum 1. Oktober 2025 in die Projektphase, unterlegt mit rund 110 Millionen Euro privater Finanzierung von Partnern. Gründungsteams profitieren indirekt über die Angebote der Factories.
Mikrodarlehen Thüringen
Kleindarlehen der Thüringer Aufbaubank für Existenzgründungen, junge Unternehmen bis acht Jahre nach Gründung, Genossenschaften und Freiberufler sowie für Unternehmensnachfolgen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 und 35.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu sieben Jahren mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren und Sicherheiten entfallen. Nach sechs Monaten stoerungsfreier Rückzahlung sind Folgedarlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz steht im Konditionentableau der TAB.
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Hausbankdarlehen der Thüringer Aufbaubank für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Finanziert werden Investitionen und laufende Betriebsausgaben mit bis zu 5 Millionen Euro, eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent ist möglich. Es gibt keine Zinsverbilligung, die Zinssaetze richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem der Hausbank. Wählbar sind Laufzeiten von 3 bis 20 Jahren mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Thüringen-Dynamik
Thüringen-Dynamik finanziert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründer und wirtschaftsnaher Freier Berufe in Gewerbe, Tourismus und Dienstleistung mit bis zu 2 Millionen Euro, bei innovativen Vorhaben im Rahmen von Thüringen-Dynamik innovativ bis zu 4 Millionen Euro. Die Zinsen richten sich nach Bonität und Sicherheiten. Immaterielle Wirtschaftsgueter, also auch Software und Digitalisierungsleistungen, sind förderfähig, unterliegen aber der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Ausgeschlossen sind unter anderem Grundstücks- und Immobilienerwerb, gebrauchte Wirtschaftsgueter und fossile Infrastruktur. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
RegioInnoGrowth (265)
RegioInnoGrowth stellt Startups und kleinen wachstumsorientierten Mittelstaendlern mit innovativen Geschäftsmodellen Eigen- und Nachrangkapital zur Verfuegung, bis zu 5 Millionen Euro pro Unternehmen. Finanziert werden wachstumsfördernde und bilanzstärkende Maßnahmen wie Investitionen, Betriebsmittel und allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung und wird in allen 16 Bundesländern über Landesprogramme umgesetzt. Der Antrag läuft nicht über die KfW, sondern über das zuständige Landesförderinstitut.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376)
Förderkredit für größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz, auch für Gründungen und Unternehmensübernahmen. Für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen sind bis zu 25 Millionen Euro möglich, für Betriebsmittel und Warenlager bis zu 7,5 Millionen Euro. In der Variante 376 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos. Laufzeiten bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren, bei Betriebsmitteln bis zu 5 Jahre.
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Gründerinnen, Gründer und Nachfolger. Finanziert werden bis zu 25 Millionen Euro ohne Mindestbetrag, eine Finanzierung von 100 Prozent des Vorhabens ist möglich, Eigenkapital ist nicht zwingend. Junge Unternehmen unter fuenf Jahren erhalten vergünstigte Zinssaetze. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos, dafuer sind zwei vollständige Jahresabschlüsse erforderlich. Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Förderkredit der KfW für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen bis zu einem Kreditbetrag von 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank, wodurch fehlende Sicherheiten kein Hindernis mehr sind. Wählbar sind 15 Jahre Laufzeit mit 5 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Antragstellende müssen der Geschäftsführung angehoeren.
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Förderkredit der KfW für Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb. Finanziert werden bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenueber der Hausbank, wodurch auch Vorhaben mit wenig Sicherheiten finanzierbar werden. Eigenkapital ist nicht erforderlich. Der Antrag läuft immer über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
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