Förderung als Prämie für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Bayerische Hebammenniederlassungsprämie
Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Aus dem ESF Plus finanzierte Prämie für volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt, dazu in den ersten sechs Monaten 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge, verlaengerbar um neun weitere Monate, sowie 140 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Die Gründung muss in Sachsen erfolgen. Wichtig für die Planung: die Mittel der Region Leipzig sind ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nur in den Regionen Dresden und Chemnitz möglich.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
GAP-Direktzahlungen: Einkommensstützung für Junglandwirte
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung eine eigene Zahlung je Hektar. Sie wird für höchstens 120 Hektar und laengstens fuenf Jahre ab der ersten Bewilligung gewährt. Ziel ist es, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern und die hohen Anfangskosten einer Hofübernahme oder Neugründung abzufedern. Der Zuschlag wird im Rahmen des jährlichen Sammelantrags beantragt.
Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland
Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.
Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Landarztprämie Bayern (Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten)
Prämie von bis zu 60.000 Euro für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, für Psychotherapeuten bis 20.000 Euro. Für Filialbildungen gibt es bis zu 15.000 Euro, bei Psychotherapeuten bis 5.000 Euro. Die Gemeinde darf höchstens 20.000 Einwohner haben, bei Kinder- und Jugendpsychiatern 40.000.
Meistergründungsprämie Berlin
Zweistufige Prämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung erstmals in Berlin selbständig machen. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro, bei Gründerinnen in frauentypischen Gewerken bis zu 15.000 Euro. Nach drei Jahren kommen in Stufe zwei 6.000 Euro für einen geschaffenen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz hinzu, mit Frauenbonus bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird je zur Haelfte vom Land Berlin und aus dem EFRE finanziert.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbständigen Existenz im Haupterwerb im Handwerk, wenn eine Meisterprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung einer auslaendischen Berufsqualifikation vorliegt. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In einer zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro für einen zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro. Vor der Antragstellung ist eine Beratung der zuständigen Handwerkskammer und deren fachliche Stellungnahme einzuholen.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Festbetragszuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach bestandener deutscher Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn die Gründung nachgewiesen ist. Fachliche und persönliche Eignung sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen von der Handwerkskammer bestätigt werden.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme einschließlich der Investitions- und Betriebsausgaben der Erstausstattung. Der Antrag läuft über die zuständige Handwerkskammer an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Geschäftstätigkeit muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals eine selbständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen, erhalten in Schleswig-Holstein bis zu 10.000 Euro. Die erste Stufe umfasst 7.500 Euro bei Gründung oder Übernahme, die zweite Stufe weitere 2.500 Euro drei Jahre später, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate besetzt wurde. Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespraech mit der zuständigen Handwerkskammer Pflicht. Der Geschäftsbetrieb darf vor der Bewilligung nicht aufgenommen worden sein, massgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
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