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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · bundesweit

Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.

Förderhöhe
bis 330.000 Euro
Fördersatz
bis 75 Prozent
Frist
Aufruf gemeinsam entwickelte Geschäftsmodelle bis 20.08.2026

Antrag für Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • , Freiberufler, Start-up oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland
  • Nachweisbare Neuheit des Geschäftsmodells oder der Dienstleistung
  • Keine Doppelförderung aus anderen Bundes- oder EU-Programmen

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Wer kann Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) beantragen?

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: KMU, Freiberufler, Start-up oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland

Wie viel Geld gibt es bei Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 330.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) beantragen?

Aufruf gemeinsam entwickelte Geschäftsmodelle bis 20.08.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach digital-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

LandZuschuss

BRE-Up Startup-Förderung Bremen

Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandKredit

Berlin Innovativ PLUS

Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.

100.000 Euro bis 3 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandBeteiligung

BerlinInnoGrowth (BIG-Programm)

Wagniskapital von 350.000 bis 2 Millionen Euro für innovative Berliner Start-ups und KMU mit Wachstumspotenzial in ökologischen, digitalen oder sozialen Feldern. Die Beteiligung erfolgt als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, IBB Capital stellt 51 bis 70 Prozent der Kofinanzierung, ein privater Koinvestor mindestens 30 bis 49 Prozent.

350.000 Euro bis 2 Mio. Euro
Berlin
IBB Capital / Investitionsbank Berlin
LandBeteiligung

Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

Wagniskapital für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen. Offene Beteiligungen sind bis zu 10 Millionen Euro je KMU möglich, stille Beteiligungen bis zu 5 Millionen Euro je Unternehmen. Im Start-up-Programm Gladiator werden bis zu 350.000 Euro bereitgestellt. Finanziert werden Forschung und Entwicklung, Markteinführung und Wachstum.

bis 10 Mio. Euro
Sachsen-Anhalt
IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
LandBeteiligung

Beteiligungen der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Wagniskapital für junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase und für bestehende innovative Unternehmen im Saarland. Die SWG beteiligt sich in der Regel als stiller Gesellschafter, eine offene Minderheitsbeteiligung ist in Kombination möglich. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und technischer Dienstleistungen.

125.000 Euro bis 2 Mio. Euro
Saarland
Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG), Geschäftsbesorgung SIKB
LandBeteiligung

Beteiligungskapital Bayern Kapital

Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayern Kapital GmbH (vermittelt über LfA)
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP): Voraussetzungen, Höhe und Antrag | Antragio