Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Just Transition Fund (JTF) Unternehmensförderung Lausitzer Revier 2023 inklusive Startgeld Lausitz
Aus dem Just Transition Fund finanziertes Programm für Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier, das den Strukturwandel nach dem Kohleausstieg abfedern soll. Gefördert werden produktive Investitionen von KMU und Großunternehmen, Transformationsberatung sowie das Startgeld Lausitz für neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Antragszeitpunkt nicht aelter als drei Jahre sind. Bei Förderung nach De-minimis beträgt der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben höchstens 70 Prozent, bei Förderung nach AGVO gelten regionale Höchstsaetze von 35 Prozent in C-Gebieten und 20 beziehungsweise 10 Prozent in D-Gebieten. Der Antrag läuft über das ILB-Kundenportal.
GRW - Infrastruktur (EFRE VI)
EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung
Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.
Konsortialkredit Rheinland-Pfalz
Die ISB beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an Finanzierungsvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz und teilt sich das Risiko mit der Hausbank. Das Instrument kommt bei größeren Vorhaben zum Einsatz, die eine einzelne Bank nicht allein stemmen will, und ist auch bei Übernahmen und Wachstumsschritten relevant. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge nennt die Programmuebersicht nicht. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung
Ergänzende Kredite oder Bürgschaften der BAB für mittelständische Unternehmen in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Restrukturierung und Konsolidierung. Finanziert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Nachfolgelösungen. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 Euro und bis zu 50 Prozent der Kreditfinanzierung.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren, einschließlich Neuansiedlungen und Errichtung neuer Betriebsstätten. Die Basisfördersaetze liegen bei 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 beziehungsweise 10 Prozent in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock und 35 beziehungsweise 25 Prozent im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro sind ausgeschlossen. Das Land erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie, die Konditionen können sich also aendern.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
GRW-Investitionsförderung Bremerhaven
Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin
Investitionszuschüsse für Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, alternativ Lohnkostenförderung. Im C-Fördergebiet beträgt der Fördersatz bis 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen, im D-Fördergebiet bis 20 beziehungsweise 10 Prozent.
Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)
Förderung von Investitionen in Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen. Förderfähig sind Bauvorhaben, Maschinen, Anlagen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, dazu Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. In Bremen-Stadt bis 20 Prozent, in Bremerhaven bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in Sonderfällen bis 65 Prozent.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)
Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.
Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz
Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
BayBG Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen sowie Nachfolge
Die BayBG beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen in Bayern und hat eigene Programmlinien für kleine und junge Unternehmen, Venture Capital und Unternehmensnachfolge. Damit laesst sich Eigenkapital ohne Abgabe der unternehmerischen Führung stärken. Das jährliche Neuengagement liegt bei rund 50 Mio. Euro, das Gesamtbeteiligungsvolumen bei 364 Mio. Euro. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge werden auf der Seite nicht genannt und sind im Einzelfall zu klaeren.
BayStartUP Businessplan Wettbewerbe
BayStartUP richtet vier regionale Businessplan-Wettbewerbe aus: den Münchener Businessplan Wettbewerb, den Businessplan Wettbewerb Nordbayern, den Wettbewerb Ideenreich und den Businessplan Wettbewerb Schwaben. Teilnehmende reichen Businessplan oder Read-Deck ein und erhalten schriftliches Jury-Feedback, Coaching und Zugang zum Investorennetzwerk. Ergänzend gibt es Startup-Workshops und Unterstützung bei der Kapitalsuche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben.
Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch externe Expertinnen und Experten. Unterstützt werden die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans. Die Förderung erfolgt kostengünstig über Gutscheine, die bei den Trägern eingelöst werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg eine gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit aufnehmen wollen, einschließlich Übernahmen, Franchise und wesentlicher Beteiligungen. Die konkreten Beträge stehen bei den Gutscheinträgern.
Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.
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