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Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag von Bund und Land Berlin · Berlin

Investitionszuschüsse für Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, alternativ Lohnkostenförderung. Im C-Fördergebiet beträgt der bis 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen, im D-Fördergebiet bis 20 beziehungsweise 10 Prozent.

Förderhöhe
ab 10.000 Euro
Fördersatz
bis 30 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Antrag für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Betriebsstätte in einem Berliner Fördergebiet
  • Geschäftszweck darf nicht auf der Negativliste stehen
  • Mindestinvestition 10.000 Euro
  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, Steigerung um 5 bis 10 Prozent je nach Unternehmensgröße
  • Investitionszeitraum höchstens 36 Monate
  • Bindungsfrist von mindestens 5 Jahren nach Abschluss
  • Großunternehmen nur bei Errichtung oder Diversifizierung

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kombination mit möglich, Beihilfehöchstgrenzen beachten
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin beantragen?

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin richtet sich an Unternehmen und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Betriebsstätte in einem Berliner Fördergebiet

Wie viel Geld gibt es bei Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Förderkrediten möglich, Beihilfehöchstgrenzen beachten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach land-be, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 2.800 Euro
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt

Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandBeratung

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven / Starthaus Bremen
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.

bis 1,5 Mio. Euro
Bremen
Bürgschaftsbank Bremen GmbH