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Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag von Bund und Land Berlin · Berlin

Investitionszuschüsse für Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, alternativ Lohnkostenförderung. Im C-Fördergebiet beträgt der Fördersatz bis 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen, im D-Fördergebiet bis 20 beziehungsweise 10 Prozent.

Förderhöhe
ab 10.000 Euro
Fördersatz
bis 30 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Für wen ist das

UnternehmenGründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Betriebsstätte in einem Berliner Fördergebiet
  • Geschäftszweck darf nicht auf der Negativliste stehen
  • Mindestinvestition 10.000 Euro
  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, Steigerung um 5 bis 10 Prozent je nach Unternehmensgröße
  • Investitionszeitraum höchstens 36 Monate
  • Bindungsfrist von mindestens 5 Jahren nach Abschluss
  • Großunternehmen nur bei Errichtung oder Diversifizierung

Kombinierbar mit

Kombination mit Förderkrediten möglich, Beihilfehöchstgrenzen beachten

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BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Antrag und Verwendungsnachweis laufen vollständig über das Online-Portal des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 2.800 Euro
bundesweit
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GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt

Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandKredit

MikroSTARTer Niedersachsen

Mikrodarlehen von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründung, Übernahme, Erweiterung und Wachstum kleiner Unternehmen in Niedersachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, etwa Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,75 Prozent fest bei 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten, Sicherheiten sind nicht erforderlich.

bis 100 Prozent, maximal 40.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.