Förderung als Prämie für Gründung auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Landarztprämie Bayern (Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten)
Prämie von bis zu 60.000 Euro für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, für Psychotherapeuten bis 20.000 Euro. Für Filialbildungen gibt es bis zu 15.000 Euro, bei Psychotherapeuten bis 5.000 Euro. Die Gemeinde darf höchstens 20.000 Einwohner haben, bei Kinder- und Jugendpsychiatern 40.000.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
Landespreis für junge Unternehmen Baden-Württemberg
Wettbewerb für junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Gesamtpreisgeld von 90.000 Euro. Der erste Platz erhält 40.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte 20.000 Euro. Die Jury bewertet Leistungsstärke, Modernität und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement. Die Bewerbungsphase der laufenden Runde ist geschlossen, Details veröffentlicht die L-Bank unter landespreis-bw.de. Die Angaben stammen aus der 15. Ausgabe des Wettbewerbs.
Meistergründungsprämie Berlin
Zweistufige Prämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung erstmals in Berlin selbständig machen. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro, bei Gründerinnen in frauentypischen Gewerken bis zu 15.000 Euro. Nach drei Jahren kommen in Stufe zwei 6.000 Euro für einen geschaffenen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz hinzu, mit Frauenbonus bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird je zur Haelfte vom Land Berlin und aus dem EFRE finanziert.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Sächsischer Meilenstein – Wettbewerb für Unternehmensnachfolge
Jährlicher Wettbewerb für gelungene Unternehmensnachfolgen in Sachsen mit Preisgeldern von insgesamt 17.000 Euro. Ausgezeichnet werden erfolgreich umgesetzte Nachfolgekonzepte in Handwerk, Handel und Dienstleistung. Bewerbungsschluss für den Durchgang 2026 ist der 21. August.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbständigen Existenz im Haupterwerb im Handwerk, wenn eine Meisterprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung einer auslaendischen Berufsqualifikation vorliegt. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In einer zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro für einen zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro. Vor der Antragstellung ist eine Beratung der zuständigen Handwerkskammer und deren fachliche Stellungnahme einzuholen.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Meistergründungsprämie Berlin
Das Land Berlin fördert die Existenzgründung junger Meisterinnen und Meister im Handwerk mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Die Prämie wird nach der Gründung ausgezahlt und kann für den Aufbau des Betriebs verwendet werden, etwa für Betriebsausstattung. Fördervoraussetzung ist eine kostenfreie Beratung durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben, für die vorab ein Informationsgespraech vereinbart werden muss. Die Prämie wird an Gründerinnen und Gründer im Berliner Handwerk vergeben, die die näher bestimmten Voraussetzungen erfuellen.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Festbetragszuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach bestandener deutscher Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn die Gründung nachgewiesen ist. Fachliche und persönliche Eignung sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen von der Handwerkskammer bestätigt werden.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme einschließlich der Investitions- und Betriebsausgaben der Erstausstattung. Der Antrag läuft über die zuständige Handwerkskammer an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Geschäftstätigkeit muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals eine selbständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen, erhalten in Schleswig-Holstein bis zu 10.000 Euro. Die erste Stufe umfasst 7.500 Euro bei Gründung oder Übernahme, die zweite Stufe weitere 2.500 Euro drei Jahre später, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate besetzt wurde. Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespraech mit der zuständigen Handwerkskammer Pflicht. Der Geschäftsbetrieb darf vor der Bewilligung nicht aufgenommen worden sein, massgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Meisterprämie M-V
Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.