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Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Thüringer Aufbaubank · Thüringen

Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.

Förderhöhe
2.500 Euro bis 10.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Antrag vor Gründung bzw. Vertragsabschluss

Für wen ist das

Gründerinnen und GründerUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Meistertitel als Handwerksmeister, Industriemeister oder Gärtnermeister
  • Eintragung bei einer thueringischen Kammer oder beim oertlichen Gewerbeamt
  • Neugründung, Übernahme oder Beteiligung von mindestens 25,1 Prozent mit Geschäftsführungsbefugnis
  • Förderantrag und Bewilligung müssen vor Gründung bzw. Übernahme erfolgen, vorzeitiger Maßnahmebeginn ist auf Antrag möglich
  • Antragstellung ausschließlich über das Thüringer Förderportal
  • Nachweise: Meisterbrief, Gewerbeanmeldung und Beratungsbescheinigung

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit dem Thüringer Mikrodarlehen und KfW-Gründerkrediten.

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Quelle und Stand

Angaben nach gruendung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

LandPrämie

Bayerischer Meisterbonus

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern. Der Bonus ist keine reine Gründungsprämie, sondern eine Weiterbildungsprämie, wird aber häufig als Startkapital für die Selbständigkeit genutzt. Er kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen mehrfach gewährt werden.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Bildungsschecks für Gründungen und Nachfolgen M-V

Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von geplanten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Für betriebswirtschaftliche Qualifizierungskurse mit 48 Unterrichtsstunden werden maximal 436 Euro gewährt, für Beratung und Begleitung maximal 556 Euro pro Tag bei bis zu zwei Tagen a acht Stunden.

bis 80 Prozent, maximal 436 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandBeratung

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)

Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.

bis 50.000 Euro
Berlin, Brandenburg
IBB Business Team GmbH und Partner
EUZuschuss

EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)

Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
European Institute of Innovation and Technology (EIT), Teil von Horizont Europa
LandBeratung

ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, etwa zur Prüfung des Geschäftskonzepts, zu Marktanalyse und Finanzierung. Bei Neugründungen werden 400 EUR je Beratungstag für maximal fünf Tage gezahlt, bei Unternehmensnachfolge 500 EUR je Tag für maximal zehn Tage. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden.

bis 5.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027

Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration