Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Schleswig-Holstein
Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ohne bisherige selbständige Vollexistenz im Handwerk
- Beratungsgespräch bei der zuständigen Handwerkskammer vor Antragstellung
- Kein Beginn der Geschäftstätigkeit vor Bewilligung
- Für Stufe 2: Schaffung und zwölfmonatige Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
Kombinierbar mit
De-minimis-Grenzen sind bei Kombination mit anderen Beihilfen zu beachten
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sh, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Antrag und Verwendungsnachweis laufen vollständig über das Online-Portal des BAFA.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.