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Förderung als Prämie für Personal auf Ebene Land

Alle Programme für Personal auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandPrämie

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Januar 2020 einmalig 2.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer abgelegt worden sein. Zum Prüfungszeitpunkt muss eine Beschäftigung oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Antragsfrist beträgt vier Monate ab Datum des Prüfungszeugnisses, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen

Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.

bis 1.300 Euro
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen
LandPrämie

Aufstiegsprämie Hessen

Hessen zahlt eine Aufstiegsprämie von 3.500 Euro je Person und Qualifikation für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie oder in der Landwirtschaft sowie für Abschlüsse als Fachwirtin, Fachkaufmann oder Betriebswirtin. Die Qualifikation muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 entsprechen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Wer die Prüfung in Hessen ablegt, braucht Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Hessen. Die Prämie muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden, die aktuelle Richtlinie datiert vom 13. April 2026.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.

bis 10.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandPrämie

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen und Europäische Union (EFRE), NBank
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Der bayerische Meisterbonus ist eine einmalige Anerkennung von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichgestellten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung wie Fachwirtin, Betriebswirt oder Industriemeisterin. Auch staatliche Berufsabschlüsse an bayerischen Fachschulen und Fachakademien sind erfasst. Der Betrag gilt für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Die zuständige Kammer meldet sich in der Regel von selbst nach bestandener Prüfung. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Sachsen

Sachsen zahlt einen Meisterbonus für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin, Industriemeister oder Fachmeisterin. Für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2026 wurde der Bonus auf 3.000 Euro je Absolventin und Absolvent angehoben, das Kabinett hat die Erhöhung am 30. Juni 2026 beschlossen. Die Prüfung muss von der fachlich und oertlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen worden sein, alternativ genuegt ein Beschäftigungsort in Sachsen als selbstständiger oder angestellter Meister. Die Antragstellung erfolgt über die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer an die SAB.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Abwicklung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die Kammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie Brandenburg

Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.

bis 19.000 Euro
Brandenburg
Land Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.

bis 70 Prozent, maximal 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, bewilligt über die Handwerkskammern, Programminfo NRW.BANK
LandPrämie

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 1.500 Euro. Erfasst sind Handwerke der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung, die Prüfung muss am oder nach dem 1. Januar 2020 bestanden worden sein. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Betriebssitz in Baden-Württemberg liegen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Wer mehrere Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken erwirbt, kann die Prämie mehrfach erhalten, eine Doppelförderung in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung durch die acht Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung durch die NBank
LandPrämie

progres.nrw - Bildungsprämie Wärmepumpe

Prämie für Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, deren Beschäftigte an Wärmepumpen-Fortbildungen nach VDI 4645-1 teilnehmen. Gefördert werden maximal 450 Euro je erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, höchstens 900 Euro je Beschäftigtem.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandPrämie

progres.nrw Klimaschutztechnik: Bildungsprämie Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert die Teilnahme an Fortbildungslehrgaengen nach der VDI-Richtlinie 4645-1 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte und planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitaer-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben. Die Förderung ist ein Festbetrag von maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, begrenzt auf 900 Euro je Beschäftigtem. Fortbildungen für operativ taetige Monteurinnen und Monteure werden nicht gefördert.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg

Was Landesförderung bei Personal bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Personal auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Personal

Eine Liste zeigt alles zu Personal. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.