Förderprogramme für Ehrenamt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Ehrenamt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Gründung458
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- Ehrenamt231
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Förderung von Naturschutzbildung
Zuschuss für Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, die als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen Naturschutzzentren, Natur- und Geoparks sowie waldpädagogische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kooperationen zu Kindergärten und Schulen.
Förderung von Tierschutzmaßnahmen (Tierheimförderung Baden-Württemberg)
Landesförderung für Tierschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg. Das Programm ist auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum unter Tierschutz und Tiergesundheit als Förderung von Tierschutzmaßnahmen gelistet. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, mit welchem Fördersatz und welchem Höchstbetrag, ist über die Übersichtsseite nicht belegt und beim Ministerium zu erfragen.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Houses of Resources
Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm
Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.
Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg
Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.
Kinder- und Jugendförderung Sachsen-Anhalt
Zuschüsse des Landesjugendamts für Jugendarbeit und Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsreferenten und Jugendbildungsstätten, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände sowie Kinder- und Jugendfreizeiten. Ergänzend bestehen Landesmodellprogramme wie die Fachkräfteoffensive PiA und das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Bautzen
Neben dem Ehrenamtsbudget vergibt der Landkreis Bautzen ein kommunales Bürgerbudget, aus dem Projektideen aus der Bevölkerung finanziert werden. Hinweise zur Förderung und die Antragsformulare stehen als Download auf der Seite des Landratsamts bereit, die Antragstellung läuft online über das sächsische E-Government-Portal. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. Die genauen Förderhöhen legt der Landkreis mit jedem Aufruf fest.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Zwickau
Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren eigene Projektideen mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort einreichen. Der Landkreis Zwickau stellte für 2026 insgesamt 40.000 Euro bereit, 25 Projekte wurden bewilligt. Eine Jury bewertet die Vorschläge nach Kreativität und Innovationsgrad und achtet auf eine gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem Sitzecken, Begegnungsgärten, Fahrradunterstände, Streuobstwiesen und kulturelle Angebote.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget Vereine und Initiativen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Grundlage ist die Richtlinie zur Ehrenamtsförderung des Landkreises. Die Antragstellung läuft über ein Onlineformular im sächsischen E-Government-Portal, Hinweise und Formulare stehen auf der Kreisseite bereit. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Landratsamts.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Zwickau
Der Landkreis Zwickau reicht die Mittel des Freistaats Sachsen zur Würdigung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vollständig an Ehrenamtliche im Kreisgebiet weiter. Für 2026 standen 153.846,15 Euro bereit, aus denen 222 Vereine und Organisationen unterstützt wurden. Über die Anträge entscheidet ein Gremium aus Fraktionsvorsitzenden des Kreistags und der Verwaltungsspitze. Die Nachfrage übersteigt die Mittel deutlich, 2026 wurden rund 400.000 Euro beantragt.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
LSV-Innovationsfonds Schleswig-Holstein
Der LSV-Innovationsfonds fördert neue Ideen und Vorhaben von Sportvereinen und Verbänden in Schleswig-Holstein. Er ergänzt die Bau- und Sanierungsförderung sowie die Projektmittelförderung des Landessportverbandes. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die Beratung erfolgt über das Haus des Sports in Kiel. Förderhöhe und Fristen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Fondsunterlagen.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
Lebenswelten gestalten
Mit Lebenswelten gestalten fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung engagierte Menschen, ihre Ideen, Aktivitäten und Netzwerke vor Ort. Gefördert werden Vorhaben, die das Zusammenleben in Nachbarschaft und Gemeinde stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen in Thüringen. Förderbeträge und Fristen stehen im Förderportal der Stiftung.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
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- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
Eine Liste zeigt alles zu Ehrenamt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.