Förderprogramme für Ehrenamt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Ehrenamt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen
Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden
Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger
Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.
LEADER-Regionalbudget Spreewald-PLUS
Das Regionalbudget der LEADER-Region Spreewald-PLUS fördert nichtinvestive Kleinprojekte mit Jugendbeteiligung zu 100 Prozent, maximal 10.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Kirchen und Kommunen, nicht jedoch Privatpersonen oder gewinnorientierte Unternehmen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig, dafür müssen die Träger Inhalte für die öffentliche Kommunikation liefern. Das Gebiet umfasst ländliche Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie ländliche Ortsteile von Cottbus.
Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee
Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.
Bildungszeit Berlin
Die Bildungszeit in Berlin ist der Rechtsanspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungen bei fortlaufender Entgeltzahlung. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf fuenf Tage pro Jahr, bei anderer Wochenarbeitszeit erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre zusammenfassen, sodass bis zu zehn Tage am Stueck möglich sind. Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehoerigkeit und gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Das Bildungszeitgesetz loeste im September 2021 das alte Bildungsurlaubsgesetz ab.
Erasmus Plus Sport
Erasmus Plus Sport stärkt Kapazität und Professionalität von Organisationen im Breitensport. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Managements, zum Wissenstransfer und zur Vermittlung europäischer Werte durch den Sport. Seit 2023 ist zusätzlich eine individuelle Lernmobilität im Breitensport möglich, mit der haupt- und ehrenamtliches Personal Kompetenzen im europäischen Ausland erwerben kann. Antragsberechtigt sind Organisationen des Breitensports, in Deutschland ist JUGEND für Europa die zuständige Nationale Agentur.
Erasmus Plus Jugend
Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.
Ehrenamt digitalisiert (Hessen)
Ehrenamt digitalisiert fördert Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hessen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, ihre hessischen Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Hessen oder Projektumsetzung in Hessen. Die Projekte müssen zu mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus den in der Richtlinie genannten Maßnahmen bestehen. Für Vereine, die ihre Website, ihre Mitgliederverwaltung oder ihre digitale Außendarstellung modernisieren wollen, ist das der passende hessische Einstieg. Die Antragstellung läuft über ein Online-Formular in Bewerbungsrunden, die auf der Programmseite bekanntgegeben werden.
Vereinspauschale Bayern
Mit der Vereinspauschale fördert der Freistaat Bayern seine Sportvereine pauschal nach Mitgliederzahlen und der Zahl lizenzierter Uebungsleiter. Die Mittel sind nicht zweckgebunden an ein einzelnes Projekt und stärken den laufenden Sportbetrieb. Antragstellung und Abwicklung laufen über den zuständigen Sportverband. Die Förderhöhe haengt vom jährlich festgelegten Punktwert ab und wird auf der Ministeriumsseite nicht beziffert.
transform_D
transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.
100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
Engagiertes Land
Engagiertes Land stärkt lokale Netzwerke in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern in strukturschwachen ländlichen Regionen. Ein Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen aus verschiedenen Bereichen bestehen, etwa Verein, Kommune und Unternehmen. Neben finanzieller Unterstützung erhalten die Netzwerke Coaching, Qualifizierung und bundesweite Vernetzung. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und Antragstellung, aufgenommen werden bis zu 30 Netzwerke.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Mikroförderprogramm der DSEE gibt bis zu 1.500 Euro pro Organisation und Jahr und deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es richtet sich an rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material für Öffentlichkeitsarbeit und Workshops zur Organisationsentwicklung. Anträge sind fortlaufend über das Förderportal möglich, das Projekt startet in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung.
Lebenswelten gestalten
Mit Lebenswelten gestalten fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung engagierte Menschen, ihre Ideen, Aktivitäten und Netzwerke vor Ort. Gefördert werden Vorhaben, die das Zusammenleben in Nachbarschaft und Gemeinde stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen in Thüringen. Förderbeträge und Fristen stehen im Förderportal der Stiftung.
Umweltscheck Naturschutz Nordrhein-Westfalen
Pauschalförderung von bis zu 2.000 Euro für kleine Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft, für konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen sowie für Publikationen, Veranstaltungen und Informationstafeln. Niedrigschwelliger Einstieg für Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
Gutes tun in MV
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
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