Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
Zur Frist: Jährliche Ausschreibung des Kultursommers, Veranstaltungszeitraum Mai bis Oktober
Antrag für Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Veranstaltung in Rheinland-Pfalz, nicht kommerziell
- Bei Kultursommer-Projekten Bezug zum jährlichen Motto
- Antragsteller sind Veranstalter, Künstlerinnen und Künstler oder ehrenamtliche Vereine
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Wer kann Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung beantragen?
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung richtet sich an Vereine, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Veranstaltung in Rheinland-Pfalz, nicht kommerziell
Wie viel Geld gibt es bei Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung?
Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung?
Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung beantragen?
Jährliche Ausschreibung des Kultursommers, Veranstaltungszeitraum Mai bis Oktober Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit kommunalen Kulturförderungen üblich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
- BundeslandFörderung in Rheinland-PfalzProgramme, Stellen und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
- Thema und LandKultur in Rheinland-PfalzLandesprogramme in Rheinland-Pfalz und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- Thema und LandVereine in Rheinland-PfalzLandesprogramme in Rheinland-Pfalz und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZweckbindungsfristDie Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein geförderter Gegenstand für den bewilligten Zweck genutzt...
- LexikonBagatellgrenzeDie Bagatellgrenze ist der Mindestbetrag, ab dem ein Förderantrag überhaupt bearbeitet wird.
- LexikonEigenanteilDer Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den du selbst trägst, weil die Förderung nie das gesamte Vorhaben...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleDiese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.
Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Bürgerfonds Kultur M-V
Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.
Bürgerprojekte LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück fördert neben LEADER und dem Regionalbudget auch ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte. Damit sollen bürgerschaftliches Engagement und lokale Initiativen im ländlichen Hunsrück gestärkt werden. Der Aufruf 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die Förderbedingungen legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.