Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur · Rheinland-Pfalz
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Veranstaltung in Rheinland-Pfalz, nicht kommerziell
- Bei Kultursommer-Projekten Bezug zum jährlichen Motto
- Antragsteller sind Veranstalter, Künstlerinnen und Künstler oder ehrenamtliche Vereine
Kombinierbar mit
Kombination mit kommunalen Kulturförderungen üblich
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleDiese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.
Passt auch dazu
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Bürgerfonds Kultur M-V
Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Fonds auf Augenhöhe
Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.