Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).
Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende in einer betrieblichen oder ausserbetrieblichen Berufsausbildung sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Sie deckt den Bedarf für Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, soweit die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfuegung stehen. Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und des Partners wird angerechnet. Der Antrag sollte vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist möglich.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Lebensunterhalt und Fahrtkosten reicht. Nach Paragraf 56 SGB III besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die Person zum berechtigten Personenkreis gehört und die Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe hängt von Ausbildungsvergütung, eigenem Einkommen und Elterneinkommen ab und lässt sich mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur schätzen. Bewilligt wird zunächst meist für 18 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie wird gezahlt bei betrieblicher oder ausserbetrieblicher Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Angerechnet werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, soweit es Freibeträge übersteigt. Die Bewilligung erfolgt zunächst meist für 18 Monate. BAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 56 bis 72 SGB III.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB, Paragrafen 56 bis 72 SGB III)
Monatlicher Zuschuss für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, sowie für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung, Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners, in den Bedarf fließen auch Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten ein. Bewilligt wird in der Regel zunächst für 18 Monate, die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)
Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.
Berufsbildung ohne Grenzen
Gefördert werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal. Die Beratung umfasst Auslandspraktika, die Organisation von Entsendungen, die Aufnahme auslaendischer Fachkräfte und den Aufbau internationaler Kooperationen. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent müssen als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.
Berufsbildung ohne Grenzen
Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Realisierung von Auslandsaufenthalten, um die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Reisen und bestimmte Sachausgaben.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler in den letzten Schuljahren dabei, den Schulabschluss zu schaffen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Eine Fachkraft hilft bei Schulaufgaben, persönlichen Problemen, der Berufswahl und begleitet noch die ersten sechs Monate der Ausbildung. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist, dass die Schule am Programm teilnimmt und die Eltern zustimmen.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schuelerinnen und Schueler allgemeinbildender Schulen, bei denen Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Ausbildung zu erwarten sind. Eine feste Begleitperson hilft beim Schulabschluss, bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei persönlichen Problemen. Die Begleitung beginnt im Jahr vor dem Schulabschluss und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Schulende. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenlos.
Berufssprachkurs Frühpädagogische Berufe
Der im Juni 2024 gestartete Pilotberufssprachkurs Frühpädagogische Berufe bereitet Menschen mit Deutsch als Zweitsprache auf die Arbeit in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege vor. Es gibt drei Ausrichtungen: Frühpädagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne festes Zielniveau, Frühpädagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss B2 des Deutsch-Tests für den Beruf sowie Frühpädagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind unter anderem kindliche Entwicklung, pädagogische Angebote, Elternkommunikation und interkulturelle Kompetenz.
Berufssprachkurse (Deutschsprachförderverordnung)
Die Berufssprachkurse des BAMF vermitteln berufsbezogenes Deutsch auf den Stufen A2 bis C2 und schließen an den Integrationskurs an. Es gibt Spezialkurse für den Arbeitsplatz, für Auszubildende, für die Frühpaedagogik und für die Anerkennung auslaendischer Berufsabschlüsse. Mit einer Teilnahmeberechtigung von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder BAMF ist der Kurs in der Regel kostenfrei. Wer mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro, zahlt einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Der Arbeitgeber kann diesen Beitrag übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss können 50 Prozent des gezahlten Beitrags erstattet werden.
Berufssprachkurse nach Paragraf 45a AufenthG (DeuFöV)
Die Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch. Basiskurse mit Zertifikatsprüfung werden für die Zielniveaus A2, B1, B2, C1 und C2 angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos; erst ab einem zu versteürnden Jahreseinkommen über 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, den auch der Arbeitgeber übernehmen kann. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Kurse priorisiert werden; A2- und B1-Kurse sowie Fachpraxis-Kurse können derzeit nicht angeboten werden.
Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)
Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Sie dauert in der Regel bis zu zwölf Monate, verbindet Unterricht mit Praktika in Betrieben und ermöglicht das Nachholen eines Schulabschlusses. Die Teilnahme ist kostenlos, Fahrtkosten werden häufig übernommen und es kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden. Zugang über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen geben jungen Menschen praktische Einblicke in Berufsfelder, vermitteln theoretische Kenntnisse und bereiten auf eine Berufsausbildung vor. Sie dauern in der Regel bis zu zwölf Monate und können auf 18 Monate verlängert werden, Module reichen von Sprachförderung bis zu berufspraktischen Inhalten in Werkstätten und Praktika. Teilnehmende ohne Schulabschluss können auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden, darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern
Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.
Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.
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