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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB, Paragrafen 56 bis 72 SGB III)

Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Monatlicher Zuschuss für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, sowie für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung, Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners, in den Bedarf fließen auch Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten ein. Bewilligt wird in der Regel zunächst für 18 Monate, die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder an der Vorphase der Assistierten Ausbildung
  • Wohnen außerhalb des Elternhauses wegen Entfernung, oder über 18 Jahre, verheiratet oder mit mindestens einem Kind lebend
  • Kein Anspruch bei schulischen Ausbildungen oder bei vergleichbaren Leistungen anderer Behörden
  • Ein Minijob in Höhe der Verdienstgrenze bleibt in der Regel anrechnungsfrei
  • Antrag möglichst vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme

Kombinierbar mit

Bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und der Vorphase der Assistierten Ausbildung wird grundsätzlich einkommensunabhängig gefördert

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Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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100 mal 500 für die Demokratie

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bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
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Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

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Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)

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Höhe je nach Vorhaben
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