Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf
Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.
Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung
Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.
BildungsTicket Sachsen
Schuelerticket in Sachsen für 15 Euro pro Monat, gültig rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund, nicht nur für den Schulweg. Im Verkehrsverbund Oberelbe umfasst das Dresden sowie die Landkreise Meissen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Teile des Landkreises Bautzen. Finanziert wird der niedrige Preis vom Freistaat Sachsen und in Dresden zusätzlich von der Stadt. Studierende sind ausgeschlossen, Schuelerinnen und Schueler berufsbildender Schulen nur ohne duale Ausbildung.
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III sichert die Agentur für Arbeit zu, dass sie die Weiterbildungskosten übernimmt, etwa für Anpassungsqualifizierung, Umschulung oder Teilqualifizierung. Der Gutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Förderung auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter durch die Agentur für Arbeit. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, ansonsten ist es eine Ermessensleistung nach vorheriger Beratung.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 81 SGB III)
Mit dem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit die Übernahme der Weiterbildungskosten für Anpassungsqualifizierungen, Umschulungen oder Teilqualifizierungen zu. Übernommen werden Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuung sowie auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
Bildungskredit (173)
Zinsgünstiger Kredit für Studierende und Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Monatliche Rate von 100, 200 oder 300 Euro, insgesamt maximal 7.200 Euro, davon bis zu 3.600 Euro als Einmalbetrag für konkrete Ausbildungskosten. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit festen 120 Euro monatlich.
Bildungskredit des Bundes (KfW-Kredit 173)
Der Bildungskredit des Bundes hilft Studierenden und Auszubildenden in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase über finanzielle Engpaesse hinweg. Ausgezahlt werden 100, 200 oder 300 Euro monatlich für höchstens 24 Monate, insgesamt bis zu 7.200 Euro. Eine Vorabauszahlung von bis zu 3.600 Euro für einmalige Anschaffungen ist möglich. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am Sechs-Monats-EURIBOR zuzueglich eines Aufschlags von einem Prozent, angepasst jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit 120 Euro monatlich.
Bildungskredit des Bundes (KfW-Programm 173)
Zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro, insgesamt bis zu 7.200 Euro, davon bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und ihrer Eltern, eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.
Bildungspaket Bildung und Teilhabe (BuT)
Das Bildungspaket bündelt sieben Einzelleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen: Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anspruch haben Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 28 SGB II bzw. Paragraf 34 SGB XII, kein Ermessen. Beantragt wird vor Ort beim Jobcenter oder bei der zuständigen Stelle der Kommune.
Bildungsscheck Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie 2026)
Der Bildungsscheck Brandenburg fördert die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit 60 Prozent Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kosten. Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 entfällt die früher geltende Deckelung von 3.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind seit 2026 auch Weiterbildungen im Rahmen einer Requalifizierung, etwa Anpassungsqualifizierungen oder Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen. Nicht gefördert werden Auszubildende, Studierende, Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, klassische Ausbildungen und Studiengaenge. Neu ist, dass auch Personen antragsberechtigt sind, die in Brandenburg arbeiten, aber nicht dort wohnen. Anträge sind jederzeit bis zum 30. Juni 2027 möglich.
Bildungsscheck NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen. Gefördert werden unter anderem das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung auslaendischer Qualifikationen und die Erweiterung vorhandener beruflicher Kenntnisse.
Bildungsscheck NRW 2.0
Der Bildungsscheck NRW 2.0 bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens 500 Euro. Er kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro. Als Einkommensnachweis ist zwingend ein Einkommensteuerbescheid noetig, der nicht aelter als zwei Jahre ist. Der Kurs muss vor Beginn im ESF-Onlineportal registriert werden, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Nach einer Anpassung der ESF-Richtlinie ist die Antragstellung ab dem 1. September 2026 wieder möglich, Kurse können bereits jetzt registriert werden.
Bildungsschecks für Gründungen und Nachfolgen M-V
Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von geplanten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Für betriebswirtschaftliche Qualifizierungskurse mit 48 Unterrichtsstunden werden maximal 436 Euro gewährt, für Beratung und Begleitung maximal 556 Euro pro Tag bei bis zu zwei Tagen a acht Stunden.
Bildungsschecks für Unternehmen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.
Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.
Bildungszeit Baden-Württemberg
Die Bildungszeit in Baden-Württemberg gibt Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Erfasst sind berufliche Weiterbildung, politische Bildung und die Qualifizierung für ein Ehrenamt. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, außerdem Auszubildende und Studierende in dualen Studiengaengen. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sind weitgehend ausgenommen. Der Antrag ist neun Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Rechtsgrundlage ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Bildungszeit Berlin
Die Bildungszeit in Berlin ist der Rechtsanspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungen bei fortlaufender Entgeltzahlung. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf fuenf Tage pro Jahr, bei anderer Wochenarbeitszeit erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre zusammenfassen, sodass bis zu zehn Tage am Stueck möglich sind. Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehoerigkeit und gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Das Bildungszeitgesetz loeste im September 2021 das alte Bildungsurlaubsgesetz ab.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie
Das Land Bremen zahlt seit dem 1. Januar 2019 eine einmalige Prämie von 1.300 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister oder zur Technikerin. Vorausgesetzt wird der Nachweis eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähigen Abschlusses. Antragstellende müssen mindestens sechs Monate vor Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bremen gewohnt oder gearbeitet haben. Anträge gehen an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Bremer Qualifizierungsbonus
Seit dem 1. Juli 2026 fördern das Land Bremen und die Arbeitnehmerkammer Bremen die berufliche Weiterqualifizierung gering qualifizierter Beschäftigter mit einem Qualifizierungsbonus. Gezahlt werden 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an einer Maßnahme, die auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt. Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnsitz in Bremen. Die Antragsbearbeitung liegt bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Budget für Ausbildung
Wer Anspruch auf einen Platz im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt hat, kann stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung beginnen. Der Leistungsträger erstattet dem Betrieb die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Sozialversicherungsanteil und Unfallversicherungsbeitrag. Zusätzlich werden Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die notwendigen Fahrkosten übernommen. Die Leistung läuft bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Menschen mit Behinderungen, die eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Ausbildung. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeitrag, die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten.
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