Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern
Landessportbund Berlin · Berlin
Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Förderungswuerdiger Berliner Sportverein oder Sportverband
- Verein besitzt das Kinderschutzsiegel, Übergangsfrist bis 31.12.2026
- Vereinsmanager-Lizenz mindestens Lizenzstufe C
- Mindestens 48 Stunden Tätigkeit pro Jahr, höchstens 5 Personen je Verein oder Verband
- 25 Prozent Eigenmittel des Vereins
- Antragsformular des Landessportbunds, Abrechnung bis 28. Februar des Folgejahres
Kombinierbar mit
Neben weiteren LSB-Programmen wie Vereinsentwicklungsprogramm nutzbar
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-be, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
Gutes tun in MV
Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.
Internationale Sportkontakte M-V
Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.