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Förderprogramme für Bildung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

695 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

EXIST-Gründungsstipendium

Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.

12.000 Euro bis 143.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
LandKredit

Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)

Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.

bis 140.650 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).

bis 90 Prozent, maximal 135.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.

bis 45 Prozent, maximal 100.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)

Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 92.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende

Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.

45.000 Euro bis 75.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat 31
BundZuschuss

Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums

Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
LandZuschuss

Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende

Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.

40.500 Euro bis 55.400 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandZuschuss

Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende

Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.

40.500 Euro bis 55.400 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg
BundKredit

KfW-Studienkredit (174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.

100 Euro bis 54.600 Euro je Monat
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Studienkredit (Programm 174)

Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.

100 Euro bis 54.600 Euro je Monat
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen

Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).

bis 75 Prozent, maximal 50.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg
LandBeratung

Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)

Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.

bis 50.000 Euro
Berlin, Brandenburg
IBB Business Team GmbH und Partner
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

GLOBAL VILLAGE KIDS

GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.

5.000 Euro bis 40.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
LandZuschuss

Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur

Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.

5.000 Euro bis 40.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
LandZuschuss

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben und maximal 25.000 Euro. Übernommen werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Dozentenhonorare, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten. Ausgeschlossen sind Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 sind das 77.400 Euro. Der Antrag läuft elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

bis 90 Prozent, maximal 25.000 Euro je Jahr
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

DigitalInvest KMU

Zuschuss für Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modulvorhaben von KMU im Saarland. Die Basis-Förderung fördert die Optimierung bestehender Unternehmensprozesse mit bis zu 12.500 Euro, die Plus-Förderung besonders innovative Transformationsvorhaben mit bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Hard- und Software sowie die Weiterbildung der Beschäftigten.

bis 50 Prozent, maximal 20.000 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundKredit

Aufstiegs-BAföG (172)

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu bis zu 2.000 Euro für das Meisterstück. Der Anteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Meisterstück wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als Darlehen gewährt, Unterhaltsbeiträge in Vollzeit werden ergänzend als Kredit gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit, Schleswig-Holstein
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung der Länder

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