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Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende

L-Bank · Baden-Württemberg

Einmaliger für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.

Förderhöhe
40.500 Euro bis 55.400 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufende Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Auszahlung nach Fertig…

Zur Frist: Laufende Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Auszahlung nach Fertigstellung

Antrag für Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 31 Angaben und 21 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenKommunenVermieterVereine

Was du erfüllen musst

  • Mindestens vier Wohnheimplätze je Objekt
  • 30-jährige Belegungsbindung
  • Mietabsenkung von 33 Prozent unter die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Mindestens 20 Prozent Eigenkapital
  • Bewohner benötigen einen gültigen Wohnberechtigungsschein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein, schriftliche Antragstellung mit Formular WU_0020 per Post

Was du dafür brauchst

31 Angaben und 21 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Zusatzförderung Barrierefreiheit möglich
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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende

Wer kann Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Mindestens vier Wohnheimplätze je Objekt

Wie viel Geld gibt es bei Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Der Höchstbetrag beträgt 55.400 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Auszahlung nach Fertigstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusatzförderung Barrierefreiheit möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 21 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Baden-Württemberg.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-bw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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IBB Junges Wohnen

Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)

Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.

bis 140.650 Euro
Niedersachsen
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Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)

Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 92.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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Junges Wohnen Bayern

Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Förderung des Neubaus von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Hamburg aus zinsverbilligtem Darlehen mit 1,25 Prozent Anfangszinssatz sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Das Programm gehört zu den besonderen Wohnformen im Hamburger Wohnraumförderprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
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IFB Hamburg
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Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK