Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
Zur Frist: Laufende Antragstellung, Reihenfolge nach elektronischem Eingang; die Verwaltungsvorschrift gilt ab 29. Januar 2026
Antrag für Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen vorbereiten
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 8 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gemeinden, Städte, Landkreise und rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg
- Bekenntnis zum Klimapakt Baden-Württemberg und zur Klimaneutralität bis 2040
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
- Keine Doppelförderung aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln
- Neutrale, anbieterunabhängige Beratung
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Nachweis der Qualifikation
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen beantragen?
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinden, Städte, Landkreise und rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg
Wie viel Geld gibt es bei Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?
Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen beantragen?
Laufende Antragstellung, Reihenfolge nach elektronischem Eingang; die Verwaltungsvorschrift gilt ab 29. Januar 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen mit anderen Förderungen kombinieren?
Ergänzt die investive Förderung aus Klimaschutz-Plus Teil I, keine Doppelförderung derselben Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-bw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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