Wohneigentumsförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Wohneigentumsförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist selten ein einzelnes Programm, sondern ein Stapel aus mehreren Töpfen. Hier sind die Länder besonders eigenständig, jedes Land hat sein eigenes Darlehens- oder Zuschussmodell. Wohneigentum wird fast immer an Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße und Selbstnutzung geknüpft. Für Familien, Haushalte mit Kindern und Ersterwerber heißt das vor allem, die Reihenfolge einzuhalten: erst klären, was Mecklenburg-Vorpommern anbietet, dann prüfen, welches bundesweite Programm daneben passt, und erst danach beauftragen.
23 passende Programme im Verzeichnis

Förderlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern steuert seine Landesprogramme über das Landesförderinstitut, das als Anstalt in der NORD/LB angesiedelt ist. Viele Richtlinien sind mit europäischen Strukturmitteln kombiniert und deshalb an Förderperioden gebunden. Küste, Tourismus und ländlicher Raum prägen die Schwerpunkte stärker als in den westdeutschen Flächenländern.
- Land
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- Landeshauptstadt
- Schwerin
- Landesprogramme
- 2
- zum Thema Wohneigentumsförderung
- Bundesweit dazu
- 21
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernProgramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern
2Diese Programme kommen aus Mecklenburg-Vorpommern und gelten nur hier. Hier sind die Länder besonders eigenständig, jedes Land hat sein eigenes Darlehens- oder Zuschussmodell.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Zinsgünstige Landesdarlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung und die Unterstützung von Stadtumbauprozessen. Für die Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard 85 nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie besteht seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nicht auf der Programmseite, sondern in der Bekanntmachung der zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstbeträge vom 23.03.2026.
Bundesweite Programme
21Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Baukindergeld (424)
Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.
Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)
Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)
Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
EU-Programme
0Ein eigenständiges EU-Programm ist zu diesem Thema bei uns nicht erfasst.
Europäische Mittel stecken oft unsichtbar in Landesrichtlinien. Wenn ein Landesprogramm oben von Kofinanzierung spricht, ist meistens genau das gemeint.
Land und Bund zusammen denken
Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.
- Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Kombinierbar mit: Kombination mit KfW 455-B Barrierereduzierung und Pflegekassenzuschuss prüfen
- Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Kombinierbar mit: Kombination mit KfW-Programmen im Rahmen der Kumulierungsregeln prüfen
- Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Kombinierbar mit: Kombinierbar mit dem Wohngebäude-Kredit 261 und mit Zuschüssen der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Kombinierbar mit: Der individuelle Sanierungsfahrplan aus der Beratung loest den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in der BEG aus
Kommunale Förderung nicht vergessen
Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Mecklenburg-Vorpommern eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.
Häufige Fragen zu Wohneigentumsförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Wohneigentumsförderung?
Ja. In unserem Verzeichnis stehen 2 Programme, die aus Mecklenburg-Vorpommern kommen und dort für dieses Thema gelten. Hier sind die Länder besonders eigenständig, jedes Land hat sein eigenes Darlehens- oder Zuschussmodell. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.
Wo stelle ich den Antrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Landesprogramme laufen in der Regel über die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.
Muss ich beantragen, bevor ich anfange?
Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Beim Notar unterschreiben und erst danach nach Förderung suchen. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.
Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern?
Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. In unserem Verzeichnis sind dazu aktuell keine kommunalen Programme erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.
Für wen lohnt sich Wohneigentumsförderung in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt?
Angesprochen sind vor allem Familien, Haushalte mit Kindern und Ersterwerber. Wohneigentum wird fast immer an Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße und Selbstnutzung geknüpft. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.
Wohneigentumsförderung in den anderen Bundesländern
Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.
Andere Themen in Mecklenburg-Vorpommern
Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.
- Heizungsförderung
- Photovoltaik-Förderung
- Sanierungsförderung
- Dämmförderung
- Fenster- und Türenförderung
- Renovierungsförderung
- Neubauförderung
- Mobilitätsförderung
- THG-Quote
- Wallbox-Förderung
- Gründungsförderung
- Förderung für Selbständige
- Digitalisierungsförderung
- Forschungsförderung
- Personalförderung
- Bildungsförderung
- Familienförderung
- Umweltförderung
- Ökopunkte
- Agrarförderung
- Vereinsförderung
- Ehrenamtsförderung
- Kulturförderung
- Sportförderung
- Kommunalförderung
Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Beim Notar unterschreiben und erst danach nach Förderung suchen.