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EU-Förderung für Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist der Bereich, in dem EU-Geld am direktesten ankommt. Der ELER trägt Investitionen im Betrieb, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Vermarktung, der EMFAF dasselbe für Fischerei und Aquakultur. Beides läuft über die Länder.

Was das praktisch bedeutet: du suchst nicht nach einem EU-Antrag, sondern nach dem Programm, in dem das EU-Geld gelandet ist. Welche Fonds dafür überhaupt in Betracht kommen, steht gleich darunter. Was wir für Landwirtschaft mit EU-Bezug erfasst haben, steht weiter unten.

23 Programme mit EU-Bezug zu diesem Thema

Illustration von Feldern und einem Traktor als Symbol für Landwirtschaft, Bezug EU-Förderung

Fonds, die für Landwirtschaft infrage kommen

  • ELERüber Bund und Land

    Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

    Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.

    Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.

    Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.

  • EMFAFüber Bund und Land

    Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

    Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.

    Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.

    Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.

Woran du EU-Geld erkennst

Fast jedes Programm in diesem Bereich ist EU-kofinanziert. Die Frage ist nicht ob, sondern über welche Landesrichtlinie.

Der häufigste Irrtum

Den ELER für ein reines Landwirtschaftsprogramm zu halten. Dorfentwicklung, Wege, Nahversorgung und regionale Vermarktung laufen ebenfalls darüber, auch für Vereine und Kommunen.

Programme mit EU-Bezug für Landwirtschaft

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EUZuschuss

EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)

Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Union, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Umsetzung über die Länder
EUZuschuss

EU-Missionen in Horizont Europa

Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Horizont Europa
EUPrämie

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)

Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)

Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)

Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUZuschuss

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
EUPrämie

Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen

Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUZuschuss

Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden

Landwirtschaft nach Bundesland

Welche Stelle die EU-Mittel im jeweiligen Land bewirtschaftet und was dort an Landesprogrammen dazukommt.

Verwandte Themen

Häufige Fragen

Gibt es einen EU-Zuschuss für Landwirtschaft?
Nicht als eigenen Topf, den du direkt bei der EU beantragst. Zuständig wäre ELER, EMFAF. Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.
Woran erkenne ich EU-Geld bei Landwirtschaft?
Fast jedes Programm in diesem Bereich ist EU-kofinanziert. Die Frage ist nicht ob, sondern über welche Landesrichtlinie.
Was ist der häufigste Irrtum bei Landwirtschaft?
Den ELER für ein reines Landwirtschaftsprogramm zu halten. Dorfentwicklung, Wege, Nahversorgung und regionale Vermarktung laufen ebenfalls darüber, auch für Vereine und Kommunen.

Allgemeine Fragen zur EU-Förderung, etwa zur Kombination mit Bundesmitteln oder zur Antragssprache, stehen gesammelt auf der Übersicht zur EU-Förderung.

Quellen

Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.

Die Ebene ist für dich Nebensache, die Anlaufstelle nicht. Sag im Check, was du vorhast, dann steht am Ende die Stelle da, bei der dein Antrag wirklich landet.