Antragio

Familie und Soziales

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Ob ein Abschluss anerkannt werden muss oder nur bewertet wird, hängt vom Beruf ab. Wer zuständig ist, wie das Verfahren läuft und welche Förderung die Kosten abfedert.

Lesezeit
9 Minuten
Zuletzt geprüft
Zuletzt geprüft am
Veröffentlicht
erschienen

Wer mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland arbeiten will, stößt auf ein Verfahren, das komplizierter aussieht, als es ist. Der entscheidende Punkt steht am Anfang: Ist dein Beruf reglementiert oder nicht. Von dieser einen Frage hängt ab, ob du ein Anerkennungsverfahren durchlaufen musst, ob es freiwillig ist und welche Stelle zuständig ist. Dieser Ratgeber führt dich durch diese Weichen und zeigt, welche Förderung die Kosten abfedert.

Die entscheidende Weiche: reglementiert oder nicht

Reglementierte Berufe darfst du nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausüben. Dazu gehören Gesundheitsberufe wie Ärztin, Pflegefachkraft oder Physiotherapeut, außerdem Lehrberufe, Rechtsberufe und einige Handwerksberufe mit Meisterpflicht. Hier ist die Anerkennung Pflicht, ohne sie darfst du den Beruf nicht ausüben.

In nicht reglementierten Berufen, das sind die meisten dualen Ausbildungsberufe, darfst du sofort arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren ist freiwillig, aber häufig nützlich, weil es die Bewerbung vereinfacht, tarifliche Eingruppierungen ermöglicht und für Arbeitgeber Klarheit schafft.

Für Abschlüsse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten in vielen reglementierten Berufen erleichterte Verfahren, weil europäisches Recht die gegenseitige Anerkennung regelt. Für Abschlüsse aus Drittstaaten läuft die Prüfung dagegen über die deutsche Gleichwertigkeitsprüfung. Welcher Weg für dich gilt, klärt die zuständige Stelle im ersten Schritt, deshalb solltest du sie kontaktieren, bevor du irgendetwas beauftragst.

Bei Hochschulabschlüssen ohne Reglementierung gibt es statt einer Anerkennung eine Zeugnisbewertung. Sie ordnet den ausländischen Abschluss in das deutsche System ein, ohne eine Gleichwertigkeit im berufsrechtlichen Sinn festzustellen.

Wer zuständig ist

Es gibt keine zentrale Anerkennungsbehörde. Zuständig ist je nach Beruf und Bundesland eine andere Stelle. Genau das macht den Einstieg unübersichtlich, deshalb beginnt jedes Verfahren mit der Zuständigkeitsklärung.

  • Industrie- und Handelskammern für kaufmännische und industrielle Ausbildungsberufe
  • Handwerkskammern für Handwerksberufe
  • Landesbehörden für Gesundheitsberufe, Lehrberufe und andere reglementierte Berufe
  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen
  • Beratungsstellen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung als kostenlose erste Anlaufstelle

Das Portal Anerkennung in Deutschland führt dich mit wenigen Fragen zur zuständigen Stelle. Nutze es, bevor du Unterlagen übersetzen lässt.

Der Ablauf des Verfahrens

Geprüft wird, ob dein Abschluss dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Verglichen werden Inhalte und Dauer der Ausbildung sowie einschlägige Berufserfahrung. Das Ergebnis ist eine volle Gleichwertigkeit, eine teilweise Gleichwertigkeit mit benannten Unterschieden oder eine Ablehnung.

  1. 1Zuständige Stelle ermitteln und Beratungsstelle kontaktieren
  2. 2Unterlagenliste anfordern und prüfen, welche Übersetzungen und Beglaubigungen nötig sind
  3. 3Antrag stellen und Gebühr entrichten
  4. 4Rückfragen beantworten, gegebenenfalls Berufserfahrung nachweisen
  5. 5Bescheid erhalten, bei Teilanerkennung die benannten Unterschiede lesen
  6. 6Anpassungsqualifizierung planen und den Antrag danach erneut stellen

Teilanerkennung ist kein Nein

Eine teilweise Gleichwertigkeit wird oft als Ablehnung missverstanden. Tatsächlich ist sie eine präzise Landkarte: Der Bescheid benennt genau, welche Inhalte fehlen. Damit lässt sich eine gezielte Anpassungsqualifizierung planen, statt eine ganze Ausbildung zu wiederholen.

Sprich den Bescheid außerdem mit einem möglichen Arbeitgeber durch. Viele Betriebe kennen die Systematik nicht und lesen eine Teilanerkennung als Absage, obwohl sie mit einer begleitenden Qualifizierung problemlos einstellen könnten. In einigen Berufen ist genau dieser Weg vorgesehen: arbeiten und parallel die fehlenden Inhalte nachholen.

In reglementierten Berufen ist häufig eine Anpassungsmaßnahme oder eine Eignungsprüfung vorgesehen, deren Umfang sich aus den festgestellten Unterschieden ergibt. In nicht reglementierten Berufen kannst du mit dem Bescheid arbeiten gehen und die Qualifizierung berufsbegleitend angehen.

Kosten und Förderung

Kosten entstehen für die Gebühr des Verfahrens, für Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls für Qualifizierungsmaßnahmen und Sprachkurse. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es dafür Unterstützungsmöglichkeiten, unter anderem einen Anerkennungszuschuss des Bundes sowie Landesprogramme.

Kommt die Anerkennung im Rahmen einer Arbeitsvermittlung in Betracht, können auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten übernehmen. Wichtig ist auch hier die Reihenfolge: Zusage einholen, bevor du Übersetzungen und Kurse bezahlst, denn nachträglich wird selten erstattet.

Die konkreten Beträge und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Programm und Bundesland. Lass dich in einer Beratungsstelle des Netzwerks Integration durch Qualifizierung beraten, die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

Sprache und Berufserfahrung

In reglementierten Berufen wird zusätzlich zur fachlichen Gleichwertigkeit ein Sprachnachweis verlangt, häufig auf einem festgelegten Niveau und teils mit fachsprachlicher Prüfung. Plane dafür Zeit ein, sie ist in vielen Verfahren der eigentliche Engpass, nicht die fachliche Prüfung.

Kläre früh, ob du für den Sprachnachweis eine allgemeinsprachliche Prüfung brauchst oder zusätzlich eine Fachsprachprüfung, wie sie in Gesundheitsberufen üblich ist. Die Vorbereitungskurse sind unterschiedlich lang und werden teils gefördert, teils nicht. Wer den Sprachweg parallel zum Anerkennungsverfahren startet, verliert mehrere Monate weniger als jemand, der beides nacheinander abarbeitet.

Berufserfahrung wird berücksichtigt, wenn sie belegbar ist. Sammle deshalb Arbeitszeugnisse, Verträge und Tätigkeitsbeschreibungen und lass sie übersetzen. Wenn Dokumente nicht mehr beschaffbar sind, etwa wegen Flucht, gibt es die Möglichkeit einer sonstigen Verfahrensweise, bei der Kenntnisse in einer Prüfung oder Arbeitsprobe festgestellt werden.

Programme für Bildung und Qualifizierung

Förderung für Anerkennungsverfahren ist teils Bundes-, teils Ländersache. Die Tabelle zeigt unseren Datenstand.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Agentur für Arbeit oder JobcenterBundSonstiges2.500 Euro bis 3.000 Euro
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien StadtBundZuschussohne Angabe
Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder ApprobationsbehördeBundSonstigesohne Angabe
Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder JobcenterBundSonstigesohne Angabe
Anerkennungszuschuss des Bundes
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des BundesBundZuschuss100 Euro bis 3.000 Euro
Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschaedigung (§ 5 AsylbLG)
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Einsatzstellen bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen TrägernBundSonstiges1 Euro bis 1 Euro
Assistierte Ausbildung (AsA)
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und JobcenterBundBeratungbis 100 Prozent
Assistierte Ausbildung (AsA)
Agentur für Arbeit oder JobcenterBundBeratungohne Angabe
Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
AusländerbehördeBundSonstigesohne Angabe
Aufenthaltserlaubnis für Anerkennungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG)
Ausländerbehörde, Visumverfahren über die deutsche AuslandsvertretungBundSonstigesohne Angabe
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)
AusländerbehördeBundSonstigesohne Angabe
Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine
Ausländerbehörde, Verteilung auf die Bundesländer durch das Bundesamt für Migration und FluechtlingeBundSonstigesohne Angabe
Aufstiegs-BAföG (172)
KfW im Auftrag des BundesBundKreditbis 50 Prozent, max. 15.000 Euro
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (für Niedersachsen und Bremen)BundZuschussbis 15.000 Euro
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SHBundZuschussbis 50 Prozent, max. 15.000 Euro
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder, Darlehensteil über die KfWBundZuschussbis 50 Prozent, max. 15.000 Euro
Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung
KfW und zuständige Stellen der LänderBundZuschussbis 50 Prozent
Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit dem Amt für AufstiegsförderungBundPrämiebis 50 Prozent
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune, Darlehen über die KfWBundZuschussbis 50 Prozent, max. 15.000 Euro
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Bund und Länder, zuständige Stellen der LänderBundZuschussbis 100 Prozent, max. 1.019 Euro
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der KommuneBundZuschussbis 100 Prozent
Aufstiegsstipendium
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMFTRBundZuschuss3.045 Euro bis 12.864 Euro
Aufstiegsstipendium
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BundesBundZuschuss3.045 Euro bis 12.864 Euro
Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)
AusländerbehördeBundSonstigesohne Angabe
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung
FinanzamtBundSteuervorteil1.200 Euro bis 1.200 Euro
Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen
Agentur für Arbeit (Reha-Team)BundZuschussohne Angabe
Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Agentur für Arbeit (Reha-Team)BundZuschuss133 Euro bis 133 Euro
Auslands-BAföG
Zuständiges Auslandsamt für Ausbildungsförderung (länderweise zugeordnete Studierendenwerke und Ämter)BundZuschussohne Angabe
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der KommuneBundZuschuss195 Euro bis 195 Euro
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Agentur für Arbeit oder JobcenterBundSonstigesohne Angabe
Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und JobcenterBundZuschussohne Angabe
Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)BundSonstigesohne Angabe
BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, kommunale Ämter für AusbildungsförderungBundZuschuss276 Euro bis 959 Euro
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für AusbildungsförderungBundZuschuss534 Euro bis 992 Euro
BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)
Amt für Ausbildungsförderung beim StudierendenwerkBundZuschussbis 992 Euro
BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)BundZuschussohne Angabe
BAföG-Studienstarthilfe
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für AusbildungsförderungBundZuschuss1.000 Euro bis 1.000 Euro
Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket, Paragraph 34 SGB XII)
Sozialamt beziehungsweise Bildungs- und Teilhabestelle der KommuneBundZuschussohne Angabe
Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII
Jugendamt der Kommune bzw. örtlicher Träger der JugendhilfeBundZuschussbis 100 Prozent
Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (§ 9 Absatz 2 IntV)
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)BundSonstigesbis 100 Prozent
Begabtenförderung im Hochschulbereich (StipendiumPlus, 13 Begabtenförderungswerke)
13 vom Bund geförderte Begabtenförderungswerke, Mittel vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtBundZuschussohne Angabe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Agentur für ArbeitBundZuschussohne Angabe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB, Paragrafen 56 bis 72 SGB III)
Bundesagentur für ArbeitBundZuschussohne Angabe
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Berechtigungsschein von Jobcenter oder Agentur für ArbeitBundZuschussohne Angabe
Berufsbildung ohne Grenzen
BAFABundZuschussbis 70 Prozent
Berufsbildung ohne Grenzen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundZuschussbis 70 Prozent
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der SchuleBundBeratungohne Angabe
Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMFBundSonstigesohne Angabe
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Agentur für ArbeitBundSonstigesohne Angabe
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Bundesagentur für Arbeit, Durchführung durch beauftragte BildungsträgerBundSonstigesohne Angabe
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
AusländerbehördeBundSonstigesohne Angabe
Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)
Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für ArbeitBundSonstigesohne Angabe
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Agentur für Arbeit oder JobcenterBundZuschussbis 276 Euro
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder LandkreisBundZuschussohne Angabe
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder LandkreisBundZuschussohne Angabe
Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder LandkreisBundZuschussohne Angabe
Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder LandkreisBundZuschuss195 Euro bis 195 Euro
Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder LandkreisBundZuschussohne Angabe
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung
Agentur für ArbeitBundSonstigesbis 100 Prozent
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 81 SGB III)
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und JobcenterBundZuschussbis 100 Prozent

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Es werden die ersten 60 Programme angezeigt. Im Verzeichnis weiter filtern.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

In reglementierten Berufen ja, ohne Anerkennung darfst du nicht arbeiten. In nicht reglementierten Berufen ist das Verfahren freiwillig, verbessert aber Bewerbung und Eingruppierung.

Wie lange dauert das Verfahren?

Für die eigentliche Bearbeitung gibt es gesetzliche Fristen ab Vollständigkeit der Unterlagen. In der Praxis dauert die Beschaffung und Übersetzung der Dokumente meist länger als die Prüfung selbst.

Was kostet die Anerkennung?

Es fallen Verfahrensgebühren an, dazu Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Höhe und Förderung unterscheiden sich je nach Stelle und Bundesland. Es gibt Zuschüsse für Menschen mit geringem Einkommen.

Was ist eine Zeugnisbewertung?

Sie ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein, ohne berufsrechtliche Gleichwertigkeit festzustellen. Für nicht reglementierte akademische Berufe ist sie oft der passende Weg.

Erst die zuständige Stelle klären, dann übersetzen lassen. Andersherum bezahlst du Papier, das niemand sehen will.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.